© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/07 25. Mai 2007

Meldungen

Mehr Väter beantragen Elterngeld

Wiesbaden. Das im Januar eingeführte Elterngeld wird von Vätern häufiger in Anspruch genommen als das Ende 2006 ausgelaufene Erziehungsgeld. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden waren in sieben Prozent der 60.000 Fälle, in denen das Elterngeld bislang bewilligt worden ist, die Antragsteller Männer. Beim Erziehungsgeld lag ihr Anteil im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres mit 3,5 Prozent nur halb so hoch. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettogehals, wenn die Arbeitszeit vollständig oder teilweise reduziert wird. Monatlich werden mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro gezahlt. 30 Prozent der Männer nahmen das Elterngeld für zwölf Monate in Anspruch, knapp die Hälfte (47 Prozent) für zwei Monate. Von den Müttern nahmen 36 Prozent das Elterngeld für zwölf Monate in Anspruch, weitere sechs Prozent für elf Monate.

 

Nebentätigkeiten werden veröffentlicht

Berlin. Die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen nach dem Willen von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) noch vor der Sommerpause veröffentlicht werden. Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte Lammert, er werde nicht weiter auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes warten. Ein Termin für die Urteilsverkündung sei nicht absehbar. Medienberichten zufolge können sich die acht Richter nicht auf ein Urteil einigen. Vorerst solle allerdings nicht die Höhe der Nebeneinkünfte veröffentlicht werden, kündigte Lammert an. Sechs Abgeordnete von Union, SPD und FDP, unter ihnen der ehemalige Unions-Franktionsvorsitzende Friedrich Merz (CDU), hatten gegen das 2005 vom Parlament beschlossene Abgeordnetengesetz geklagt, das die Offenlegung der Nebentätigkeiten vorsieht (JF 4/05).

 

Mutter klagt gegen Französischunterricht

Karlsruhe. In Baden-Württemberg wächst der Widerstand gegen den verpflichtenden Französischunterricht in den Gymnasien entlang der sogenannten Rheinschiene. Die Mutter eines Schülers aus Karlsruhe hat in der vergangenen Woche Klage dagegen eingereicht, daß ihr Sohn künftig Französisch statt Englisch als erste Pflichtfremdsprache lernen muß. Vom kommenden Schuljahr an wird in Baden-Württemberg an den Gymnasien in einem rund 30 Kilometer breiten Streifen entlang des Rheins an der Grenze zu Frankreich ab der fünften Klasse anstatt Englisch die Sprache des Nachbarlandes unterrichtet. Der Anwalt der Mutter des Schülers sieht durch die Verordnung das Gleichbehandlungsgebot verletzt sowie die Wahlfreiheit der Eltern eingeschränkt. An den Grundschulen der Rheinschiene wird bereits Französisch unterrichtet. Nach Ansicht der Landesregierung wird den Kindern dadurch der Weg in die Zweisprachigkeit erleichtert.

 

Ermyas M.: Urteil verzögert sich weiter

Potsdam. Die Urteilsverkündung im Prozeß um den Fall des am Ostersonntag vergangenen Jahres in Potsdam lebensgefährlich verletzten Deutsch-Äthiopiers Ermyas M. verzögert sich erneut (JF 8/07). Das Landgericht Potsdam gab in der vergangenen Woche dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, ein zweites Stimmgutachten einzuholen. Damit soll überprüft werden, ob die Stimme des belastenden Mitschnitts eines Telefongespräches mit der Stimme des Hauptbeschuldigten Björn L. identisch ist. Ein vom Landeskriminalamt erstelltes erstes Gutachten hatte die Stimme auf dem Mitschnitt nicht zweifelsfrei Björn L. zuordnen können. L. und der Mitangeklagte Thomas M. bestreiten, für die schwere Verletzung des Deutsch-Äthiopiers verantwortlich zu sein.


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