© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 25/07 15. Juni 2007

Niederlage für die SPD
Urteil: Landgericht hebt Parteiausschluß von Sascha Jung auf
Peter Möller

Während der Burschenschafter Sascha Jung für die Aufhebung des gegen ihn vom bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) verhängten Berufsverbots (JF 22/07) kämpft, konnte er an einer anderen Front bereits einen Erfolg erringen: Am Freitag verwarf das Landgericht Berlin seinen Ausschluß aus der SPD als rechtswidrig.

Damit ist Jung wieder offiziell Mitglied der Partei. Im vergangenen Jahr war der ehemalige stellvertretende Juso-Vorsitzende von Sachsen aus der SPD ausgeschlossen worden, nachdem er sich geweigert hatte, aus der Burschenschaft Danubia auszutreten. Gegen den Parteiausschluß war Jung vor Gericht gezogen und hatte in der ersten Distanz verloren (JF 21/06). Nun urteilte das Landgericht, die SPD habe im Fall Jung mehrfach gegen Vorschriften des Parteien- sowie des Grundgesetzes verstoßen.

Unterdessen sind die Initiatoren des Appells für Jung, dem aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Münchner Burschenschaft Danubia, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, die Einstellung in den Staatsdienst verwehrt worden ist, in den vergangenen Tagen gehörig ins Schwitzen gekommen: Mehr als 1.000 Namen von Unterstützern mußten von den Initiatoren um den Ministerialdirigenten a. D. Hans Merkel seit dem Beginn der Kampagne erfaßt werden.

Als "sehr positiv" bezeichnet Sascha Jung denn auch die Reaktionen auf die Kampagne. Besonders gefreut hat den Juristen, daß auch zahlreiche Beamte aus Bayern den Appell unterzeichnet haben. Auch die einhellige Unterstützung auf dem Burschentag in Eisenach (JF 24/07) hat Jung in seiner Haltung bestärkt, das faktische Berufsverbot nicht widerstandslos hinzunehmen, sondern für seine Einstellung in den bayerischen Staatsdienst zu kämpfen.


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