© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/07 22. Juni 2007

Am Ende war alles ganz anders
Der Fall Ermyas M.: Landgericht Potsdam spricht Angeklagte frei / Richter kritisiert Verhalten der Öffentlichkeit / Tat bleibt unaufgeklärt
Christian Rudolf

Am vergangenen Freitagvormittag, kurz nach 10.30 Uhr, trat die 4. Große Strafkammer am Potsdamer Landgericht ein letztes Mal in der "Strafsache gegen Björn L. und Thomas M." zusammen. "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Die Angeklagten werden freigesprochen." Die Katze war aus dem Sack, aber im bis auf den letzten Platz besetzten Sitzungssaal 9 war niemand überrascht, denn ein solcher Tenor war nach Lage der Dinge auch erwartet worden.

Der "Ermyas-M.-Prozeß" ist abgeschlossen, das Urteil rechtskräftig. Ein Verfahren, in dem anfangs vom Chefankläger der Republik ermittelt wurde, ging aus wie das sprichwörtliche Hornberger Schießen. Die Tat bleibt unaufgeklärt. Die Kammer hat sich die Sache nicht leicht gemacht, sondern monatelang verhandelt, 80 Zeugen und acht Sachverständige gehört, bis alle Verdachtsmomente überprüft und abgearbeitet waren. Es war, weil es keine Beweise gegen die beiden Angeklagten gab, ein reiner Indizienprozeß. Das vermeintliche Corpus delicti war eine Mailbox-Aufzeichnung vom Tatort: Ermyas M., ein aus Äthiopien stammender Wasserbauingenieur mit deutschem Paß, hatte kurz vor der Tat versucht, seine Frau mit dem Handy zu erreichen. Da sie nicht abnahm, schaltete sich die Mailbox an. Die heftige verbale Auseinandersetzung wurde mitgeschnitten.

Was sich in der Osternacht 2006 zwischen 3.56 Uhr und 3.59 Uhr an der Bus- und Tramhaltestelle "Bahnhof Charlottenhof" in Potsdam zugetragen hatte, konnte nicht in allen Details, jedoch im wesentlichen ans Tageslicht gefördert werden; wer dort aber mit Ermyas M. zusammentraf, wissen nur die Täter selbst. Nach Überzeugung des Gerichts sind es nicht die beiden jungen Männer, die während des Hauptverfahrens schweigend die Anklagebank drückten. Der Wissenschaftler hat keine Erinnerungen an die verhängnisvolle Begegnung. Letztlich ebenso ungeklärt blieb das Motiv für den heftigen Faustschlag in dessen Gesicht, der ihn beinahe das Leben kostete.

Alle am Prozeß beteiligten Parteien - die Staatsanwaltschaft, der Opferanwalt, die Verteidigung sowieso - hatten Mittwoch vergangener Woche Freispruch gefordert. Der Wind hatte schon seit geraumer Zeit gedreht, allenthalben wurden in den Medien Zweifel an der Täterschaft der beiden Angeklagten geäußert, ein Freispruch auf breiter Front als ausgemachte Sache akzeptiert.

Vor 14 Monaten, als die Tat geschah, war die Stimmung eine vollständig andere. Die Tinte auf den Polizeiprotokollen war noch nicht trocken, die Fotos vom Tatort noch nicht entwickelt, geschweige denn das lebensgefährlich verletzte Opfer vernommen, da sprach in Potsdam der Polizeipräsident von einer "rassistischen" Tat. Auf einer Pressekonferenz am Dienstag nach Ostern stellte die Staatsanwaltschaft den Mailbox-Mitschnitt vom Tatort vor, auf dem die Täterstimmen ("Ey, Nigger! Scheiß-Nigger!") zu hören waren - gekürzt um die Beschimpfungen, die von Ermyas M. ausgingen ("Schweinesau!"). Durch die Leit- und Massenmedien brauste ein Sturm der Empörung - "rassistischer Überfall", "fremdenfeindlicher Mordversuch", "Nazischläger" -, bevor auch nur ein Aspekt des Geschehens ermittelt war. Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einem "abscheulichen Verbrechen" und drängte auf rasche Aufklärung. Der scheidende Generalbundesanwalt Kay Nehm zog die Ermittlungen an sich, weil er durch die Tat die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet sah und von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausging. Zu einer Führbitt-Andacht für das Opfer des "Mordversuchs" in der evangelischen Friedenskirche im Park von Sanssouci kamen rund 300 aufgewühlte Bürger. Zwei Kundgebungen unter dem Motto "Potsdam bekennt Farbe" zogen mehrere tausend Teilnehmer an. Einschlägige Multikulti-Lobbygruppen wollten in den östlichen Bundesländern Meidezonen für dunkelhäutige Ausländer kennen und riefen wirkungsvoll nach neuen Steuergeldern im "Kampf gegen Rechts" - die auch bewilligt wurden. Manche forderten, die nahende Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland abzusagen. Die Republik hatte ihre Debatte.

Die Polizei fahndete mit Hochdruck. Schon vier Tage nach dem Vorfall gelang der mit 25 Beamten ermittelnden Sonderkommission ein Erfolg. Zwei tatverdächtige Männer im Alter von 29 und 31 Jahren wurden festgenommen. Ein Zeuge hatten angegeben, die markant hohe Stimme von Björn L. aus Wilhelmshorst auf der Aufzeichnung wiedererkannt zu haben; sie war inzwischen über Radio, Fernsehen und Internet überall zu hören gewesen. Der gleiche Zeuge belastete auch Thomas M. aus Potsdam, der kurz nach Ostern bei einer Bemerkung unter Bekannten Täterwissen offenbart haben soll: "Der Neger" sei nicht ganz unschuldig an der Sache. Beide wurden wie Terrorverdächtige von SEK-Einheiten überwältigt, später vor laufenden Kameras abgeführt: In Handschellen, mit verbundenen Augen und Ohren ging es mit dem Hubschrauber zur Vernehmung am Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Beide saßen für 33 Tage in Untersuchungshaft, dann kamen sie überraschend frei. Für Thomas M. bestand kein dringender Tatverdacht mehr, der eine weitere Inhaftierung gerechtfertigt hätte. Verbindungen ins rechtsextremistische Milieu ließen sich nicht nachweisen. L. als der Hauptbeschuldigte wurde indessen erneut verhaftet, wieder entlassen, ein drittes Mal verhaftet und verbrachte so insgesamt fünf­einhalb Monate in Haft. Weil sich der Verdacht des versuchten Mordes nicht halten ließ, mußte das Verfahren knapp sechs Wochen nach der Tat wieder an die Potsdamer Staatsanwaltschaft zurückgegeben werden. Beide Beschuldigten hatten stets jede Beteiligung bestritten, Björn L. schwor "beim Tode meines Vaters", unschuldig zu sein.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) konnte sich damals bestätigt sehen. Er hatte ebenso wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Zweifel an einem rechtsextremen Hintergrund der Tat geäußert und noch vor den Festnahmen viele offene Fragen angesprochen: "Ich weigere mich, irgendwelche voreiligen Schlußfolgerungen zu ziehen." So hatte Ermyas M. zur Tatzeit 2,06 Promille Alkohol im Blut, Zeugen gaben an, er habe nach einem der beiden Männer getreten.

Obwohl die Beweislage schwierig blieb, wurde das Hauptverfahren eröffnet. Die Anklageschrift, die Staatsanwältin Juliane Heil (36) am 7. Februar vor dem Potsdamer Landgericht verlas, war gründlich abgespeckt. Was blieb, war eine Straßenschlägerei: Der Hauptangeklagte Björn L. mußte sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, der Mitangeklagte wegen unterlassener Hilfeleistung, beides in Tateinheit mit Beleidigung.

So sehr die Straftat gegen Ermyas M. im Vorfeld politisiert worden war, so unaufgeregt und sachlich führte die Kammer den Prozeß. Der Vorsitzende Richter Michael Thies (44), in Hamburg aufgewachsen, war zu jeder Zeit ganz Herr des Verfahrens. Den Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch wies er in die Schranken: "Reden Sie nicht immer dazwischen!" Unvoreingenommen, mit nordischer Kühle, stellte er jedem Zeugen nüchterne Fragen. War einer schüchtern, lächelte er ihm aufmunternd zu; war einer unwillig, rief er ihn streng an: "Nun eiern Sie mal nicht so rum!" Gegenüber dem fahrig vortragenden Stimmgutachter aus Hannover bewahrte er die Contenance: "Ist Ihre Methode in der wissenschaftlichen Welt mal untersucht, mal von anderen nachvollzogen worden?" Sein Interesse auch an scheinbar nebensächlichen Details förderte zutage, daß die verwischten DNS-Spuren vom Tatort auf das Konto polizeilicher Schlamperei ging: Beamte der Wasserschutzpolizei hatten Scherben von Bierflaschen in nur einer Tüte gesammelt.

Auch der Geschädigte selbst, der als Nebenkläger auftrat und als erster Zeuge aussagte, mußte sich unangenehme Fragen gefallen lassen: "Woran erkennen Sie denn, ob jemand rechtsradikal ist?" Ermyas M. gab zurück, man sehe es niemandem an. "Wie kommen Sie dann darauf, daß Sie Opfer von Rechtsradikalen wurden?" Nachdem die Tonaufzeichnung vom Tatort im Gerichtssaal vorgespielt worden war, konfrontierte er M. mit der Feststellung, es höre sich so an, als habe er "zuerst die Leute beleidigt". In Befragungen der als Zeugen geladenen Ärzte wurde unzweideutig klar, daß M.s schwere Kopfverletzungen einzig und allein durch einen wuchtigen Faustschlag hervorgerufen wurden und nicht, wie verschiedentlich spekuliert, durch den Aufprall auf den Boden.

Was das Hauptverfahren am Ende ergab, war bezogen auf die Anklage mehr als dürftig. Kein Zeuge konnte den Tathergang im ganzen schildern. Sicher ist nur, daß die verbale Auseinandersetzung von Ermyas M. ausging, dessen "Gesprächspartner" den Ball nur zu gerne aufgriffen. Auch die Tätlichkeiten eröffnete der schwerbetrunkene Afrikaner: Er versuchte, den kleineren der beiden Männer, die sich bereits zum Gehen gewandt hatten, ins Gesäß zu treten. Ob er traf, ist schon wieder unsicher. Der so Attackierte führte aus der Drehung heraus einen heftigen Schlag gegen M.s Gesicht, der augenblicklich ins Koma fiel.

Thomas M., durch eine einzige Zeugenaussage ohnehin nur schwach belastet, war wegen der vieldeutigen DNS-Spuren bald aus dem Schneider. Niemand erkannte Björn L. zweifelsfrei wieder. Dessen Alibi wurde nicht widerlegt. Die Stimmenvergleichsgutachten, eins davon durch Profis vom Landeskriminalamt erstellt, gaben nur mit einer vagen "Wahrscheinlichkeit" an, daß es sich um die helle Stimme des Hauptangeklagten handelt. Der hatte eine Erkrankung im Hals auf seiner Seite. Mehrere Zeugen hatten angegeben, dessen Stimme habe in der fraglichen Zeit "rauh, krächzend, angestrengt" und tiefer als gewöhnlich geklungen; die Stimme auf der Mailbox war jedoch frei von Krankheitssymptomen. Diese und viele andere Umstände rechtfertigten den "klassischen Fall der Anwendung des Zweifelssatzes", führte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung aus.

Thies schloß mit einigen Bemerkungen. Er habe sich nicht um das Verfahren gerissen, sei aber heute nicht unglücklich, daß es ihm möglich war, ein faires Hauptverfahren zu gewährleisten. Die Anwälte der jetzt Freigesprochenen hatten in ihren Plädoyers bitter geklagt über die Vorverurteilungen während des Ermittlungsverfahrens. Mit Bezug auf die "große Hysterie" direkt nach der Tat fragte Thies rhetorisch, ob sich so etwas in dieser Form wiederholen dürfe. "Nicht Politik und Öffentlichkeit entscheiden über die Gesinnung der Täter." Gleich nach der Tat habe man nichts sagen können zu einem Motiv. "Auch heute können wir nicht sicher von einer rassistischen Tat ausgehen." Ein "fremdenfeindlicher Hintergrund" sei möglich, "aber wissen können wir es nicht".

Foto: JF-Titel vom 28. April und 5. Mai 2006: "Den deutschen Medien kam es - von Ausnahmen abgesehen - gar nicht darauf an, was in Potsdam passiert war, sondern welches politische Kapital sich daraus schlagen läßt" (Doris Neujahr in JF 18/06)


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