© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 30/07 20. Juli 2007

Meldungen

Gericht: Abtreibung darf man nicht Mord nennen

KARLSRUHE. Abtreibungen dürfen nicht als Mord und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auch nicht indirekt als Mörder bezeichnet werden. Das hat das Karlsruher Oberlandesgericht entschieden. Der Lebensschützer Klaus Günter Annen hatte auf seiner Internetseite www.babycaust.de zum regelmäßigen Gebet für Mediziner aufgerufen, "welche den Mord der Abtreibungstötung selbst vornehmen", und eine nach Orten geordnete Liste mit Abtreibungsärzten angefügt. An anderer Stelle schrieb er, "daß pervertierte Ärzte im Auftrage der Mütter die ungeborenen Kinder ermorden". Einer der namentlich genannten Ärzte warf Annen vor, ihn als Mörder dargestellt zu haben, und verlangte eine Klarstellung. Als das Landgericht Mannheim seine Klage abwies, legte er Berufung ein und bekam beim Oberlandesgericht Karlsruhe recht. Annen hätte zumindest auf die Straffreiheit einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Abtreibung hinweisen müssen, heißt es in dem am 12. Juli veröffentlichten Urteil. Laut Paragraph 218 Strafgesetzbuch sind Abtreibungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten nach einer Pflichtberatung zwar rechtswidrig, aber straffrei.Die Internetseite www.babycaust.de  wird von dem Verein "Initiative Nie wieder" betrieben, deren Vorsitzender Annen ist. Als Reaktion auf das Urteil hat er den entsprechenden Seiten einen erläuternden Passus hinzugefügt.

 

Tim und Struppi unter Rassismusverdacht

LONDON.  Die britische Kommission für Rassengleichheit (CRE) will einen Band aus der legendären Comic-Reihe "Tim und Struppi" aus den Regalen verbannen. Die Buchhandelskette Borders sei aufgefordert worden, das Heft "Tintin in the Congo" (Tim im Kongo) aus dem Verkauf zu nehmen, berichtete die BBC vergangene Woche. Das 1930 veröffentlichte Abenteuer war nach der später ebenfalls lange Zeit umstrittenen Geschichte "Im Lande der Sowjets" (JF 25/06) erst das zweite Heft mit den beiden Comicfiguren des belgischen Zeichners Hergé. "Dieses Buch enthält häßliche rassistische Vorurteile in Bildern und Worten, in denen die 'wilden Eingeborenen' wie Affen aussehen und wie Schwachköpfe reden", sagte ein Sprecher der Commission for Racial Equality (www.cre.gov.uk). Es schüre rassistische Vorurteile. Hergé selbst hatte das Heft nach der Unabhängigkeit des Kongos von Belgien 1960  überarbeitet, doch der CRE reicht das nicht. Die Buchhandelskette Borders sieht jedoch keinen Grund, den Band aus dem Sortiment zu nehmen, sondern will die Entscheidung den Kunden überlassen.

 

Ausstellung: Spitzweg als Landschaftsmaler

LANGENFELD. Eher unbekannte Arbeiten von Carl Spitzweg (1808-1885) stehen im Zentrum einer Ausstellung, die bis zum 21. Oktober im Kulturellen Forum Langenfeld bei Düsseldorf gezeigt wird. Die Gemälde, Aquarelle und Zeichnungen präsentieren Spitzweg jenseits seiner Biedermeier-Idyllen als Landschaftsmaler. Seine Reiselust und seine Verbundenheit zur Heimat prägten die Stimmung in den Bildern, wie eine Sprecherin des Forums sagte. Carl Spitzweg war oft monatelang zeichnend und malend auf Reisen. Bekannt sind seine Aufenthalte in Böhmen sowie seine Besuche in Dresden, Berlin und Prag, aber auch in Paris, Wien und London. Die Exponate stammen aus dem Bestand eines Privatsammlers, der nicht genannt werden will. Die Ausstellung im Freiherr-vom-Stein-Haus (Tel. 0 21 73 / 919 39 62) kann bei freiem Eintritt dienstags bis sonntags zwischen 10 und 17 Uhr besichtigt werden.

 

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