© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/07 10. August 2007

Entscheidung vor Gericht
Bayern: Innenminister Beckstein lehnt es ab, die Burschenschaft Danubia aus dem Verfassungsschutzbericht zu streichen
Marcus Schmidt

Der Streit zwischen der Münchner Burschenschaft Danubia und Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) um die Erwähnung der Studentenverbindung im Verfassungsschutzbericht wird vor Gericht entschieden.

Das Bayerische Innenministerium ließ die von der Danubia gesetzte Frist verstreichen, ohne diese wie gefordert aus dem Verfassungsschutzbericht zu streichen und die Verbreitung der Berichte, in denen die Aktivitas der Verbindung erwähnt worden war, einzustellen. Nach Ansicht der Burschenschaft  ist die Erwähnung rechtswidrig, da die Verbindung keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolge. Ein bloßer Verdacht hierfür, wie von den Verfassungsschützern als Begründung angeführt, reiche für eine Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht nicht aus. Das Ministerium antwortete ausweichend auf die Forderung: "Ob die Aktivitas in unserer Berichterstattung weiterhin eine Rolle spielen wird, hängt von deren künftigem Verhalten ab."

Hintergrund für den Rechtsstreit ist der Fall des Rechtsanwaltes Sascha Jung (JF 23/07), dem als Mitglied der Danubia die Einstellung in den bayerischen Staatsdienst mit Hinweis auf die Erwähnung der Burschenschaft im Verfassungsschutzbericht verweigert worden war. Jung kündigte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT an, daß die Danubia nun Klage vor dem Verwaltungsgericht München einreichen werde, um die Streichung der Burschenschaft aus dem Verzeichnis der extremistischen oder extremistisch beeinflußten Organisationen zu erreichen. Bei  seinem Gang vor Gericht kann Jung auf eine breite Unterstützung zählen: Die "Initiative Akademische Freiheit", die ihn in seiner Auseinandersetzung mit Beckstein unterstützt, hat bereits mehr als 1.600 Unterschriften gesammelt.

 Während noch nicht abzusehen ist, wie lange die jetzt beginnende juristische Auseinandersetzung dauern wird, hat Jung seinen Streit mit der SPD beendet - durch seinen Austritt. Anfang Juli hatte das Landgericht Berlin den Parteiausschluß Jungs wegen dessen Mitgliedschaft in der Burschenschaft Danubia für ungültig erklärt. Die Mitgliedschaft in einer Burschenschaft dürfe nicht automatisch zu einem Parteiausschluß führen, urteilten die Richter und erklärten damit einen entsprechenden Unvereinbarkeitsbeschluß der SPD für unwirksam. "Mit dem Urteil ist der Unvereinbarkeitsbeschluß vom Tisch", sagte Jung. Damit habe er sein Ziel erreicht, ein weiterer Verbleib in der SPD habe für ihn nun keinen Sinn mehr: "Die Partei hat ja sehr deutlich gemacht, daß sie mich nicht mehr will."

Weitere Informationen zum Fall Sascha Jung unter www.akademische-freiheit.de


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