© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/07 23. November 2007

Lokführerstreik
Unzeitgemäßes Privileg
von Bernd-Thomas Ramb

Der Streik der Lokführer hat etwas Gutes: Viele Bürger denken über Sinn und Zweck der Gewerkschaften nach. Nur die Gewerkschaften haben die Lizenz zum Streiken. Daß es im Falle der GDL um mehr Geld für die Beschäftigten geht, ist letztlich nebensächlich, selbst in der selbstgerechten Forderung nach einem "gerechten Lohn". Mit einem Streik soll der Arbeitgeber geschädigt werden - so lange, bis er den Forderungen der Arbeitnehmer nachgibt oder die Streikkasse leer ist. Das Unternehmen kann nun kalkulieren, wie lange die Streikenden maximal aushalten können und in welchem Umfang die kurzfristigen Umsatzverluste (abzüglich der eingesparten Löhne der Streikenden) den Betrag der langfristigen Lohneinsparungen aufgrund niedriger Tarifabschlüsse unterschreiten.

Grundsätzlich ist das gesetzlich verankerte Streikrecht ein potentieller Kostenfaktor. Über seine Verwendung verfügen die Gewerkschaftsführer. Sie können dieses Recht zu ihrem eigenen Profit an die Unternehmen verscherbeln (siehe VW und die Bordellbesuche der Arbeitnehmervertreter) oder zu ihrer persönlichen Profilierung verwenden (letzter Kampf im Gewerkschaftsführerleben des GDL-Vorsitzenden). Wie auch immer vermarktet, das Streikrecht ist ein "geldwertes Gut", für das letztlich die Verbraucher zahlen müssen. Ein unzeitgemäßes Privileg einiger weniger.


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