© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 02/08 04. Januar 2008

LOCKERUNGSÜBUNGEN
Schranken
Karl Heinzen

Kurz vor Weihnachten hat der Deutsche Bundestag die Abstimmung über eine von der Regierungskoalition beabsichtigte Verschärfung des Sexualstrafrechts kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Der Entwurf der Bundesregierung, so der Tenor der Kritik, sei zu unpräzise formuliert, so daß möglicherweise auch sexuelle Handlungen ins Fadenkreuz der Justiz gerieten, die der Gesetzgeber eigentlich gar nicht unter Strafe stellen möchte.

Als problematisch wird insbesondere eine Veränderung der Altersschranken beim Delikt "Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen" gesehen. Bislang muß der oder die Mißbrauchende mindestens 18 Jahre alt und das Opfer jünger als 16 sein, um die Mühlen der Justiz in Gang zu bringen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung, die hierbei allerdings bloß Vorgaben der EU umsetzt, würde sich in Zukunft beispielsweise schon ein 16jähriger strafbar machen, der die "Zwangslage" einer 17jährigen ausnutzt, um ihr in sexueller Absicht näherzutreten. Als eine "Zwangslage" könnte dabei unter Umständen bereits eine Situation betrachtet werden, in der das Opfer nach einer Party in Ermangelung einer Fahrgelegenheit beim Täter nächtigt und dieser die sich ihm bietende Gelegenheit nutzt, um seine unlauteren Ziele zu verfolgen.

Auch die Absicht eines Jugendlichen, eine Gleichaltrige durch die Einladung zu einem Kinobesuch für gemeinsame sexuelle Aktivitäten einzunehmen, könnte rechtliche Konsequenzen haben: Nach dem derzeitigen Entwurf wäre es, so die Bedenken, möglich, daß dieser Vorgang als Prostitution ausgelegt und bestraft würde. Besonders prekär könnte es überdies in Zukunft sein, Schnappschüsse, die den Freund oder die Freundin in "aufreizenden" Posen zeigen, etwa im Handy zu speichern oder gar weiterzuverbreiten. Auch Minderjährige würden sich durch solches Tun der Gefahr aussetzen, wegen "Jugendpornographie" belangt zu werden.

Derartige Befürchtungen mögen übertrieben sein, und die Regierung wird sicher alles daransetzen, sie durch Nachbesserungen des Gesetzes zu entkräften. Die Stoßrichtung des Vorhabens ist gleichwohl richtig erkannt. Aus den Jahrzehnten des Laissez-faire ist nun einmal zu bilanzieren, daß sexuelle Freizügigkeit die Disziplin einer Gesellschaft untergräbt. Wer möchte, daß Heranwachsende sich frühestmöglich in das große Ganze der Marktökonomie einfügen, muß ihnen auch auf diesem Gebiet Schranken setzen. Jene, die heute alt sind, haben schon genug Spaß in ihrem Leben gehabt. Es wäre verhängnisvoll, ihn nun auch den Jugendlichen zu gönnen.


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen