© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  03/08 11. Januar 2008

Meldungen

Doppelpaß: Kritik an Optionsmodell

Berlin. Die Optionsregelung des 1999 reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes, nach der sich Jugendliche mit zwei Pässen mit 18 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, sorgt für Diskussionen. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz warnte in der Frankfurter Rundschau vor einer "Flut von rechtlichen und menschlichen Problemen". Seit dem 1. Januar müssen die ersten Jugendlichen ihre Wahl treffen. Entscheiden sie sich nicht für eine Staatsbürgerschaft, verlieren sie mit 23 Jahren ihren deutschen Paß. "Wir müssen sehr bald darüber nachdenken, ob das, was wir da vor acht Jahren beschlossen haben, nicht ein Irrweg war", sagte Wiefelspütz. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, warnte vor einer Prozeßwelle. Bereits im Dezember hatten die Grünen die Regelung als "integrationspolitisch kontraproduktiv" kritisiert. Das Bundesinnenministerium will indes abwarten. Man werde die Entwicklung "in den nächsten Monaten und Jahren" verfolgen, kündigte ein Sprecher des Ministeriums in der vergangenen Woche in Berlin an.

 

Kriminalität: Hamburg legt falsche Zahlen vor

HAMBURG. Die Hamburger Justizbehörde hat seit 2002 falsche Zahlen über die Haftstrafen jugendlicher Krimineller veröffentlicht. Wie das Hamburger Abendblatt unter Berufung auf eine wissenschaftliche Studie des Kriminologen Bernhard Villmow berichtet, erhalten in der Hansestadt nicht wie bislang angenommen 70 Prozent der jugendlichen Täter eine Gefängnisstrafe, sondern lediglich 30 Prozent. Ursache für den Fehler, der den Verantwortlichen dem Bericht zufolge erst jetzt aufgefallen ist, ist laut Justizbehörde ein Erfassungsfehler, der durch die Einführung eines neuen Computersystems bei der Staatsanwaltschaft im Jahr 2002 verursacht worden sei.

 

JF im Netz

Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten
Gesundheit: Ist das neue Rauchverbot verfassungswidrig?

Ja, die persönlichen Freiheitsrechte der Raucher werden eingeschränkt: 24,4 %
Nein, der Schutz der Nichtraucher muß an oberster Stelle stehen: 75,6 %

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