© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  12/08 14. März 2008

Meldungen

EU-Parlament: Betrug bei Sekretariatsgeldern

STRASSBURG. Im Europaparlament sind bei der Prüfung von Abrechnungen der Sekretariatszulage von Abgeordneten zahlreiche Mißbrauchsfälle entdeckt worden. In einem vertraulichen Prüfbericht der Parlamentsverwaltung werden unter anderem überhöhte Zuschüsse für Büroangestellte und Gehälter an fiktive Assistenten von Abgeordneten aufgelistet. Die EU-Betrugsbehörde Olaf hat inzwischen die weiteren Ermittlungen aufgenommen und "Einzeluntersuchungen" eingeleitet. "Raus mit den Namen", forderte vorige Woche der österreichische Grünen-Abgeordnete Johannes Voggenhuber. Es sei nicht hinzunehmen, daß wegen solcher "krimineller Energie einzelner Abgeordneter" das ganze Parlament in Mißkredit gerate. Der vom niederländischen EU-Kritiker und Grünen-Abgeordneten Paul van Buitenen öffentlich gemachte Bericht zeigt bei 167 überprüften Abgeordneten über 70 Betrugsfälle auf. Insgesamt erhalten die 785 EU-Abgeordneten für ihre Mitarbeiter etwa 140 Millionen Euro pro Jahr. Die Sekretariatszulage liegt aktuell bei monatlich 16.914 Euro. 2006 kamen laut einer EU-Schätzung etwa 1,1 Milliarden Euro durch Schlamperei, Betrug und Korruption in den EU-Institutionen "abhanden".

 

Waghalsiger Protest gegen EU-Vertrag

LONDON. Aus Protest gegen den neuen EU-Reformvertrag haben vorige Woche zwei Männer in unmittelbarer Nähe des Londoner Parlaments einen Baukran bestiegen und Plakate mit der Aufschrift "Referendum Now" (Referendum Jetzt) und "Give Us Our Vote" (Gebt uns unser Stimmrecht) angebracht. Unterdessen lehnte das Unterhaus mit den Stimmen von Labour und Liberaldemokraten ein Referendum über die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ab. Das Ratifizierungsgesetz muß nun noch vom Oberhaus verabschiedet werden. Dort sind die Mehrheitsverhältnisse allerdings unsicher.

 

Etappensieg gegen Farmer-Enteignung

Windhuk. Ein Gericht in Namibia hat die Enteignung von vier deutschen Farmen für ungültig erklärt. Der Hinweis auf die ausländische Herkunft des Besitzers könne kein Kriterium für dessen Enteignung sein, hieß es in der Urteilsbegründung. Das entsprechende Gesetz zur Landreform enthalte kein Verbot für Ausländer, Land zu erwerben, urteilten die Richter. "Das Urteil zeigt, daß die Bürger nicht dem Willen der Behörden ausgeliefert sind", erklärte Anwalt Ulrich Etzold. Er rechne jedoch damit, daß das zuständige Ministerium intervenieren werde. Im früheren Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika war 2005 mit Enteignungen von weißen Farmern "im Interesse der Öffentlichkeit" begonnen worden.

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