© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  16/08 11. April 2008

Stammzelldebatte im Bundestag
Stichtagsrevision? Absurd!
von Rainer Beckmann

Der Bundestag will das Stammzellgesetz ändern (siehe Seite 6). Gibt es hierfür rationale Gründe? Bislang ist die Forschung an embryonalen Stammzellen erfolglos. Es gibt keine einzige klinische Studie mit ihnen, aber viele hunderte mit adulten Stammzellen. Die Behauptung, ältere Stammzellen seien unbrauchbar, wird durch die Forschungspraxis eindeutig widerlegt: In Deutschland werden die vor dem Stichtag produzierten Zellen in 28 Forschungsvorhaben verwendet. Darüber hinaus haben vor kurzem zwei Forschungsgruppen gezeigt, daß normale Körperzellen so "umprogrammiert" werden können, daß sie die Eigenschaften von embryonalen Stammzellen zeigen. Damit stehen Zellen für Forschungs- und Therapiezwecke zur Verfügung, die das Entwicklungspotential von embryonalen Stammzellen haben, aber ohne Embryozerstörung auskommen.

Es gibt daher keinen vernünftigen Grund am Stammzellgesetz irgend etwas zu ändern. Angesichts der Fakten wäre es geradezu absurd, jetzt durch eine Verschiebung des Stichtages den berechtigen Schutz menschlicher Embryonen anzutasten.

 

Dr. Rainer Beckmann, Mitglied der Enquête-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", ist Vize-Vorsitzender der "Juristen-Vereinigung Lebensrecht".

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