© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  17/08 18. April 2008

Grundgesetz-Artikel 116 im Visier
Fundamentaler Angriff
von Rudi Pawelka

Die Forderung, den Grundgesetz-Artikel 116 zu streichen, bedeutet für die durch Willkürmaßnahmen nach dem Krieg am härtesten betroffenen Menschen deutscher Volkszugehörigkeit einen fundamentalen Angriff auf die Bindungen zu Deutschland. Berlin hat es nach 1990 unterlassen, eine Regelung für Deutsche in den Vertreibungsgebieten auszuhandeln, wie sie bei einem Gebietsübergang an einen anderen Staat üblich ist. Dieses Versäumnis wurde in der Folge durch die stille Hinnahme einer doppelten Staatsbürgerschaft für in der Heimat verbliebene Deutsche durch Polen gemildert. Inzwischen haben mehr als 300.000 von ihnen den deutschen Paß erhalten, der ihnen die Sicherheit gibt, nach wie vor zum deutschen Volk zu gehören. Die Heimatverbliebenen sind keine Zuwanderer, sondern die alteingesessene Bevölkerung, die durch Vertreibung und Annexion zur Minderheit wurde. Auch die Kinder dieser Deutschen sollen in Zukunft nicht ausgeschlossenen bleiben. Der Vorstoß von Polens Volkspartei PSL knüpft an altes nationalistisches Denken der Vorgängerregierung an. Mit dem vorgesehenen Gesetz über Eigentumsrückgaben, das Polen deutscher Abstammung ausschließt, offenbart Polen auch eine rassistische Grundhaltung.

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