© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  18/08 25. April 2008

Meldungen

Moslems fordern Abhörschutz für Imame

BERLIN. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat die Absicht der Bundesregierung scharf kritisiert, in der aktuellen Fassung des neuen BKA-Gesetzes zwar den Abhörschutz für christliche Priester beizubehalten, nicht aber auch auf Imame auszudehnen. "Wir halten das für eine unsachliche Ungleichbehandlung", sagte ZMD-Sprecherin Nurhan Soykan. Diesen Vorwurf wies der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, Wolfgang Bosbach ,zurück. Imame seien keine Geistlichen im Sinne des Gesetzes. "Es genießt nicht jeder Schutz, der sich als Geistlicher bezeichnet", verdeutlichte Bosbach. Nach der Gesetzesnovelle genießen nur Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche anerkannter Körperschaften des öffentlichen Rechts diesen Schutz.

 

Keine neue Stimme bei Neuauszählung

BREMEN. Die Neuauszählung der Stimmen zur Wahl der Bremer Bürgerschaft 2007 in zwei Bremerhavener Wahlbezirken hat keine zusätzliche Stimme für die Bürgervereinigung "Bürger in Wut" (BIW) ergeben. Die am Montag erfolgte Neuauszählung war vom Bremer Staatsgerichtshof aufgrund einer Wahlprüfungsbeschwerde der "Bürger in Wut" angeordnet worden. Der Wählervereinigung hatte in Bremerhaven nur eine Stimme für den Einzug in das Bremer Landesparlament gefehlt. Die BIW hatten im nachhinein erhebliche Verstöße gegen die Wahlrechtsvorschriften geltend gemacht. Über eine Wiederholung der Wahl in Bremerhaven entscheidet der Staatsgerichtshof am 2. Mai. Der BIW-Bundesvorsitzende Jan Timke ist optimistisch: "Das heute war nur ein Nebenschauplatz, die Hauptschlacht wird am 2. Mai geschlagen", sagte er der JUNGEN FREIHEIT.

 

Bewegung im Streit um Spätabtreibung

München. In den Streit um eine Verschärfung der gesetzlichen Regelung von Spätabtreibungen kommt offenbar Bewegung. Der Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Volker Kauder (CDU), hat gegenüber dem Focus angekündigt, in dieser Frage "mit einem neuen Vorschlag auf  die SPD zuzugehen". Er sei optimistisch, daß nun eine Einigung gelinge. Kauder unterstrich, daß er keine neue Grundsatzdebatte über den Paragraphen 218 wolle. Bislang sind in Deutschland Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Geburt möglich. Grund für eine Spätabtreibung ist meist eine erwartete Behinderung des Ungeborenen (JF 12/06). In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, zu überprüfen, "ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann". Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, schätzt die Zahl der Spätabtreibungen auf 180 pro Jahr. Lebensschützer gehen von bis zu 800 Fällen aus.

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