© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  20/08 09. Mai 2008

Meldungen

Bremerhaven vor teilweiser Neuwahl

Bremen. In Bremerhaven muß die Wahl zur Bremer Bürgerschaft möglicherweise teilweise wiederholt werden. Die Wählervereinigung "Bürger in Wut" hatte beantragt, die Wahl zur Bürgerschaft am 13. Mai 2007 im Wahlbereich Bremerhaven für ungültig zu erklären. Der Präsident des Staatsgerichtshofes, Alfred Rinken, schloß bei der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag nicht aus, daß zumindest in einem der 95 Wahlbezirke in Bremerhaven neu gewählt werden muß. Im betreffenden Wahlbezirk 132/03 war es am Wahlabend zu Unstimmigkeiten bei der Stimmauszählung gekommen. Daraufhin war die Wahlvorsteherin mit den Stimmzetteln in ihrem Rucksack per Fahrrad zum Stadthaus gefahren, um eine Neuauszählung zu veranlassen. Den "Bürgern in Wut" fehlten bei der Bürgerschaftswahl eine Stimme, um in das Stadtparlament einzuziehen.

 

Schornsteinfeger klagt gegen Berufsverbot

HALLE. Der Schornsteinfeger aus Laucha, dem wegen Mitarbeit bei der NPD der Kehrbezirk entzogen wurde (JF 3/08), hat gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsamts Klage eingereicht. Außerdem beantragte er ein Eilverfahren, um bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle als Bezirksschornsteinfeger arbeiten zu können. Dem Schornsteinfeger war der für gewöhnlich lebenslang vergebene Kehrbezirk entzogen worden. Dies wurde mit Zweifeln an der Verfassungstreue des Bezirksschornsteinfegers begründet - ein deutschlandweit einmaliger Vorgang, der unter Juristen sehr umstritten ist. "Das ist ein Präzedenzfall, wir halten das aber für zulässig", hatte Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU) den Widerruf verteidigt. Rückendeckung bekam er damals von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU).

 

Herman unterliegt dem NDR vor Gericht

HAMBURG. Die frühere Fernsehmoderatorin Eva Herman ist mit ihrer Klage gegen ihre Kündigung durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR) gescheitert. Das Hamburger Arbeitsgericht entschied in der vergangenen Woche, daß zwischen Herman und dem NDR kein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Herman hatte vor Gericht gegen zwei Kündigungen durch den NDR geklagt und Schadensersatz verlangt. Allerdings war in dem Verfahren strittig, ob zwischen Herman und dem NDR überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestand oder ob es sich um eine freie Mitarbeit gehandelt hatte. Nach Ansicht des Arbeitsgerichtes war Herman dem Sender lediglich als freie Mitarbeiterin verbunden. Ob Herman Schadensersatz zusteht, entschied das Gericht zunächst nicht. Eva Herman war im vergangenen Jahr wegen vermeintlich anerkennender Äußerungen zur Familienpolitik der Nationalsozialisten, von der sie sich mehrfach distanziert hatte, vom NDR entlassen worden.

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