© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  20/08 09. Mai 2008

Meldungen

Keine Volksbefragung über EU-Reformvertrag

KLAGENFURT. Trotz des Vorliegens der notwendigen 15.000 Unterschriften wird die geplante Volksbefragung über den EU-Reformvertrag in Kärnten nicht stattfinden. "Nachdem der Herr Bundespräsident aller geäußerten Bedenken zum Trotz seine Unterschrift unter das Vertragswerk gesetzt hat, wären dies leere Kilometer", erklärte vorige Woche der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider. Der frühere FPÖ-Chef und spätere Gründer der Abspaltung Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) zeigte sich tief enttäuscht über das Verhalten von Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ), der mit seiner Unterschrift weder Volksbefragung noch die Volksabstimmung in Irland abgewartet habe. "Die Große Koalition fungiert im Bündnis mit dem Bundespräsidenten als Knebelungsverein für Österreichs Demokratie." Jetzt bleibe nur noch die Hoffnung auf Irland, das als einziges EU-Land eine Volksabstimmung zulasse, so Haider.

 

Ohne Angst vor "Nation, Kultur und deutsch"

BERLIN/ANKARA. Die kurdisch-türkischstämmige Schriftstellerin Mely Kıyak hat in ihrer Rede auf der internationalen Tagung des Goethe-Instituts die Deutschen aufgefordert, zu ihrer Nationalkultur zu stehen. "Wie sollen sich die Eingewanderten mit Deutschland, seiner Kultur und seinem Lebensgefühl identifizieren, wenn es die Deutschen selbst nicht können?" sagte Kıyak auf dem Symposium unter dem Motto "Wiedervorlage: Nationalkultur". Im Gegensatz zu den "deutschstämmigen" Deutschen habe sie "keine Angst vor Worten wie Nation, Kultur, deutsch". In ihren Ohren klinge "Nationalkultur" gut, und "als Deutsch-Orientalin möchte ich daher manchmal all den Bedenkenträgern zurufen: Seid opulent! Emanzipiert euch, und holt euch eure Worte zurück! Habt keine Angst vor Verallgemeinerungen, wenn ihr von der Nation redet!" forderte Kıyak.

 

Gerichtsurteil stellt Irak-Mission in Frage

TOKIO. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichts von Nagoya stellt die Teilnahme Japans an den US-Kriegen im Irak und Afghanistan in Frage. Zwar wurde eine Klage abgelehnt, die Luftwaffenflüge nach Bagdad zu untersagen. In der Urteilsbegründung erklärte aber Richter Kunio Aoyama, daß er den Einsatz für verfassungswidrig halte, weil die irakische Hauptstadt kein "Nichtkampfgebiet" sei. Artikel 9 der japanischen Verfassung verbietet nicht nur den Besitz von Kriegspotential, sondern auch den Einsatz von Krieg als Mittel der Konfliktlösung. 2007 mußten bereits die Betankungsmission im Indischen Ozean abgebrochen werden, weil die Opposition ein Sondergesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen ablehnte.

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