© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/08 27. Juni 2008

Fragwürdige Brüsseler Positionen
EU-Reformvertrag II: Rechtlich möglich ist nur, den Lissabonner Vertrag aufzugeben und sich vorerst mit dem jetzt geltenden Recht der EU zufriedenzugeben
Wolfgang Seiffert

Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der EU. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der EU-Kommission zusammen und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen fest. Seine jüngste Tagung stand ganz im Zeichen der Ablehnung des Lissabonner Vertrages in Irland (JF 26/08). Nach dem geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaft wie nach allgemeinem Völkerrecht hätte der Rat folglich feststellen müssen, daß mit dem irischen Votum die Annahme des EU-Reformvertrags gescheitert ist - und zwar unabhängig davon, was eine Fortsetzung des Ratifizierungsprozesses in den übrigen Ländern noch erbringt.

Denn Artikel 48 des EU-Vertrages bestimmt: Änderungen "treten in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind". Mit dem Nein Irlands ist das nicht mehr erreichbar. Der Vertrag ist damit genau an dem Prinzip gescheitert, das er abschaffen und durch ein weitgehendes Mehrheitsprinzip ersetzen wollte.

Deutlicher konnte es nicht gesagt werden, daß die Völker - soweit sie sich äußern durften - das Einstimmigkeitsprinzip wollen, wie es für internationale Organisationen (auch die Nato) die Regel ist. Doch gerade diese Erkenntnis wollte man in Brüssel nicht wahrhaben.

Die offizielle Anmerkung, daß das Ratifizierungsverfahren in den acht noch ausstehenden Ländern fortgesetzt werde, ist rechtlich wirkungslos, da der Rat keinerlei Kompetenz hat, derartiges zu beschließen. Zudem wurde in einer Fußnote festgehalten, daß in der Tschechischen Republik der Ratifizierungsprozeß nicht abgeschlossen werden kann, bis das Prager Verfassungsgericht eine positive Stellungnahme abgegeben hat.

Die völkerrechtswidrige Position, dem irischen Referendum und seinen Konsequenzen nicht schon jetzt zu entsprechen, wird sich auf die weiteren Ratifizierungsverfahren eher negativ auswirken. Das gilt insbesondere für die deutlich gewordene Absicht der EU-Kommission und einiger Staaten, die bereits ratifiziert haben, Zeit zu gewinnen und Irland dazu zu bewegen, den Vertrag doch noch zu ratifizieren.

Erstens verhöhnt solches Ansinnen die demokratische Entscheidung des irischen Volkes und die Souveränität des Staates Irland. Zweitens verstößt der Versuch, den Lissabonner Vertrag ein zweites Mal zu ratifizieren, gegen geltendes EU- und Völkerrecht, was jene Staaten, die den Vertrag jetzt noch ratifizieren sollten, eben gerade damit noch einmal bestätigen.

Rechtlich möglich ist nur, den Lissabonner Vertrag aufzugeben und sich vorerst mit dem jetzt geltenden Recht der EU zufriedenzugeben. Das rät sich übrigens auch aus anderen Gründen. So wird sich etwa Rußland, das vor Verhandlungen über ein neues Partnerschaftsabkommen mit der EU steht, sicher fragen, was diese inneren Entwicklungen für seine Beziehungen zu Brüssel bedeuten.

Möglicherweise wird man nicht nur in Moskau zu dem Schluß kommen, daß Fragen der Außenpolitik - im Gegensatz zur Wirtschaftspolitik - besser und völkerrechtsgemäß nicht mit der EU, sondern mit den einzelnen europäischen Staaten angegangen werden sollten.                 

 

Prof. Dr. Wolfgang Seiffert ist Völkerrechtler. Er war Direktor des Kieler Instituts für osteuropäisches Recht.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen