© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  29/08 11. Juli 2008

Meldungen

Streit um Gelöbnis vor dem Reichstag

BERLIN. Der Berliner Bezirk Mitte hat den Antrag des Verteidigungsministeriums abgelehnt, am 20. Juli ein Bundeswehrgelöbnis vor dem Reichstag abzuhalten. Zur Begründung hieß es unter anderem, der Platz vor dem Parlament sei eine Grünfläche und kein Multifunktionsplatz. Zuvor hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) den Antrag des Verteidigungsministeriums unterstützt. Lammert kritisierte den Beschluß der Berliner Behörde scharf. Die Position sei völlig unverständlich. Es gebe keinen geeigneteren Ort, das öffentliche Bekenntnis einer Armee zur parlamentarischen Demokratie zum Ausdruck zu bringen, als den Platz vor dem Parlamentsgebäude.

 

Zustimmung zum Atomausstieg bröckelt

Köln. Die Zustimmung der Deutschen zum Ausstieg aus der Atomenergie bröckelt (siehe Seite 9). Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise halten es nur noch 51 Prozent für richtig, daß Deutschland wie von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen aus der Atomenergie aussteigt. Das sind nach Angaben des ARD-Deutschland-Trends sieben Punkte weniger im Vergleich zum Dezember 2007. Dagegen halten 44 Prozent der 1.000 befragten Bundesbürger den Atomaussieg für falsch (plus acht Prozent).

 

Experten warnen vor Zwangsheirat

BERLIN. Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Eherechts, nachdem kirchliche Hochzeiten ohne Standesamt ermöglicht werden sollen, stößt auf Kritik. "In Deutschland werden der muslimischen Viel-Ehe und der Zwangsheirat Tür und Tor geöffnet", warnte die türkischstämmige Rechtsanwältin Seyran Ates in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Mit der Reform des Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 könne künftig in Deutschland legal praktiziert werden, was in der Türkei verboten sei.

 

Bundesrat beschließt "Haßkriminalität"

BERLIN. Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche einen Gesetzesantrag beschlossen, nach dem sogenannte Haßkriminalität künftig härter bestraft werden kann (siehe Kommentar auf Seite 2). Der von Brandenburg und Sachsen-Anhalt eingebrachte Antrag richtet sich vor allem gegen rechtsextrem motivierte Gewalt. Danach sollen Straftaten, die auf die "politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder das äußere Erscheinungsbild, eine Behinderung oder die sexuelle Orientierung des Opfers" zurückzuführen sind, fortan nicht mehr mit Geldstrafen geahndet werden. Statt dessen soll prinzipiell eine "kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten" verhängt werden können, die explizit nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Zustimmung des Bundestages steht noch aus.

 

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