© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30/08 18. Juli 2008

Meldungen

ÖVP-Chef für Schwarz-Grün plus dritte Kraft

WIEN. ÖVP-Chef Wilhelm Molterer hat sich gegen eine erneute Große Koalition ausgesprochen. Diese sei "per se keine anstrebenswerte Regierungsform mehr", erklärte der Vizekanzler am Sonntag in der Zeitung Österreich. Gleichzeitig sprach sich Molterer gegen eine Neuauflage von Schwarz-Blau aus: "Die FPÖ ist mit ihrer Eu­ropa-Positionierung für die ÖVP kein Partner." Er sehe hingegen "spannende Alternativen" und denke dabei an Schwarz-Grün und gegebenenfalls eine weitere Partei (JF 29/08). Die ÖVP werde nach der Neuwahl im September eine "ganz neue Offenheit" für andere Regierungsformen haben. Ob der dritte Partner die Liste des ÖVP-Dissidenten Fritz Dinkhauser sein könne, hänge vom Votum der Wähler ab. "Für eine mutige neue Regierungsform brauche ich vom Wähler klare Verhältnisse."

 

Burka-Trägerin wird nicht eingebürgert

PARIS. Das oberste französische Verwaltungsgericht hat einer burkatragenden Marokkanerin die französische Staatsbürgerschaft verweigert, obwohl sie mit einem französischen Bürger verheiratet ist und ihre drei Kinder ebenfalls die französische Staatsbürgerschaft haben. Der Staatsrat begründete die Einbürgerungsverweigerung mit der "radikalen Religionspraxis" der Frau. Schon 2005 hatten die französischen Behörden die Einbürgerung wegen "mangelnder Integration" abgelehnt. Auch der Staatsrat vertrat in seinem Urteil die Ansicht, daß die Frau "ein mit den wesentlichen Werten der französischen Gemeinschaft unvereinbares Verhalten" habe, insbesondere was die Gleichheit von Mann und Frau anlange. Das Ehepaar hatte vor den Behörden erklärt, der streng islamischen Gemeinschaft der Salafiten anzugehören. Seit 2004 ist es in Frankreich verboten, "auffällige" religiöse Zeichen wie das Kopftuch oder die jüdische Kippa in öffentlichen Schulen zu tragen.

 

EuGH: Diskriminierung gibt es auch ohne Opfer

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, daß ein Unternehmer, der öffentlich erklärt, keine "Menschen fremder Herkunft" einstellen zu wollen, eine Haftung wegen Diskriminierung riskiert (Urteil C-54/07 vom 10. Juli 2008). Die EU-Richtlinie 2000/43/EG verlange, "daß die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsehen, auch dann, wenn es kein identifizierbares Opfer gibt". Der EuGH betonte, daß der Arbeitgeber beweisen müsse, daß er den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt hat. Anlaß war eine Klage des belgischen Zentrums für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung gegen die flämische Garagentor-Firma Feryn NV. Im Internet: www.curia.europa.eu

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