© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/08 08. August 2008

Weniger staatliche Fürsorge
Sozialpolitik: Nach der Rentenversicherung könnte auch die Arbeitslosenversicherung teilprivatisiert werden
Klaus Peter Krause

Es schlug Wellen, als es im Juni öffentlich wurde: ein Papier mit Reformüberlegungen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Das Papier vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit dem Arbeitstitel "Soziale Sicherung 2020: Angebote der deutschen Versicherungswirtschaft - Positionspapier der deutschen Versicherungswirtschaft zur Zukunft der sozialen Sicherung in Deutschland" (JF 26/08) plädiert dafür, diese fünf Sozialversicherungsbereiche und in ihnen die Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Märkten neu zu ordnen.

Die Angebote der privaten Assekuranz könnten ganz oder teilweise an die Stelle der bisherigen öffentlichen Sicherungssysteme treten. Zukünftige Lasten, die heute noch als versteckte ("implizite") Verschuldung in den öffentlichen Sicherungssystemen verborgen seien, würden sichtbar werden und müßten bewältigt werden. Geboten seien daher Generationengerechtigkeit und langfristige Nachhaltigkeit in der Finanzierung.

Das klingt nach einem Totalumbau. Ihn zu wollen, hat der GDV aber heftig dementiert. Sein Papier gebe keine beschlossene Verbandsposition wieder und sei eine GDV-interne Analyse einer volkswirtschaftlichen Arbeitsgruppe. Doch die ist um so eindeutiger: Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) mit ihrem Umlageverfahren ist nur noch als Grundsicherung finanzierbar. Die Zusatzversorgung müsse kapitalgedeckt und privat geschehen - durch Leistungen der Unternehmen (Pensionen) und private Versicherungsverträge. Langfristig wird empfohlen, die öffentlichen Alterssicherungssysteme in einer universellen Grundrente zusammenzufassen (steuerfinanziert, ohne Bedürftigkeitsprüfung). Ähnliches gelte für die Pflegeversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung (JF 28/08).

Schwerer tut sich der GDV mit dem Risiko, Arbeitslose abzusichern. Ein privates Versicherungsangebot für die gesamte Erwerbsbevölkerung halten die Verfasser des Papiers kaum für möglich. Auch lasse sich derzeit kaum beurteilen, in welchem Maße sich ein privater Versicherungsmarkt entwickeln würde. Die Verfasser unterscheiden hier aber zwischen kurzer Arbeitslosigkeit einerseits sowie langer oder dauerhafter Arbeitslosigkeit andererseits. Die kurze (beitragsfinanziert) wird abgedeckt durch die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (GAV) mit ihrem Arbeitslosengeld I, die lange oder dauerhafte (steuerfinanziert) durch das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Schon fast 80 Prozent derjenigen, die staatliche Leistungen bekommen, weil sie zu lange arbeitslos sind, werden mit ALG II versorgt, früher Sozialhilfe genannt. Dies sei privatwirtschaftlich kaum versicherbar. Daher bleibe die steuerfinanzierte Grundsicherung mit dem ALG II weiterhin von fundamentaler Bedeutung. Sprich: Hier sieht die Versicherungswirtschaft keine Geschäftsaussichten.

Bleibt die Möglichkeit, Kurzzeitarbeitslose privat abzusichern. Bisher ist das Angebot gering. Es beschränkt sich im wesentlichen darauf, fällige Raten und Zinsen von Krediten, Leasingautos oder Versicherungsbeiträge weiterzubezahlen. Eine Erklärung dafür wird darin gesehen, daß das ALG I zusammen mit dem Ersparten viele Haushalte für kurze Zeit gegen materielle Not hinreichend schützt und es daher für eine zusätzliche private Versicherung an Nachfrage fehlt.

Hier bei der kurzen Arbeitslosigkeit jedoch sehen die Verfasser des Papiers für die privaten Versicherungen durchaus Möglichkeiten. Die GAV sei nämlich weder notwendig noch hinreichend, um das Existenzminimum zu sichern. Wegen ihrer Anspruchsvoraussetzungen reichten ihre Zahlungen in vielen Fällen nicht aus. Daher werde dann ein Rückgriff auf das ALG II erforderlich. Andererseits erhielten auch solche Personen ALG I, die bereits anderweitig abgesichert seien. Hier also seien Zahlungen nicht notwendig. Folglich werde die GAV an Bedeutung verlieren. Damit sei deren sozialpolitische Legitimation fraglich. Die GAV abzuschaffen, sei jederzeit möglich. Für das ALG I würden nämlich keine Anwartschaften aufgebaut, und deshalb seien keine "Altlasten" zu bewältigen.

Damit sehen die Verfasser die Chance, daß für kurze Arbeitslosigkeit die private Assekuranz zuständig wird und daß sie somit die steuerfinanzierte Grundsicherung für Langzeitarbeitslose ergänzt, die GAV also verschwindet. Diese private Absicherung soll aber freiwillig sein. Neben der Vereinbarung von Geldleistungen sieht das Papier für diese Arbeitslosen auch Dienstleistungen wie Beratung, Weiterbildung oder Stellenvermittlung vor. Allerdings schielt man dabei auch gleich nach staatlicher Förderung. Diese würde sich anbieten, um den Markt für private Arbeitslosenversicherungen zu stärken.

Allerdings fühlte sich der GDV bemüßigt zu versichern, Änderungen im System der Arbeitslosenversicherung vorzuschlagen, sei nicht geplant. Ebenso gebe es auch keine Forderung nach langfristiger Ablösung der GRV durch eine steuerfinanzierte Grundsicherung. Die Versicherer stünden unverändert zum Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung. Aber sie seien bereit, eine größere Rolle bei der Absicherung der Bürger zu übernehmen, wenn die Finanzierung der Sozialsysteme wegen der demographischen Entwicklung an Grenzen stoße. Die Entscheidungen dazu seien der Politik vorbehalten. Die Versicherer sähen sich jedoch in der Pflicht, den politischen Diskurs mit fachlichem Wissen und Rat zu unterstützen. Dazu gehöre auch das interne Durchspielen möglicher Reformszenarien.

Foto: Wartezone in Nürnberger Arbeitsagentur: Kühne Reformideen www.oeaw.ac.at

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