© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  34/08 15. August 2008

Meldungen

DDR-Unrecht: Leugnung bleibt straffrei

BERLIN. Die Bundesregierung will die Verharmlosung von SED-Verbrechen nicht als Volksverhetzung unter Strafe stellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des sächsischen Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche (parteilos) hervor. Die Bundesregierung halte eine Änderung des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch, der die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung nationalsozialistischen Verbrechen unter Strafe stellt, nicht für nötig, teilte der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) mit. Für Nitzsche ein Beweis dafür, daß es sich beim Paragraphen 130 um ein rein politisches Instrument handelt. "Nach rechts wird der Paragraph beliebig ausgedehnt. Da wird sogar berechtigte Kritik an der Einwanderungspolitik der Bundesregierung als volksverhetzend geahndet", sagte er der JUNGEN FREIHEIT. Wenn aber Verbrechen verharmlost würden, die nicht in die Zeit zwischen 1933 und 1945 fielen, dann passiere gar nichts. So könne man beispielsweise die blutige Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 getrost als "friedenssichernde Maßnahmen" bezeichnen, ohne daß einen deswegen Post vom Staatsanwalt erwarte, kritisierte Nitzsche.

 

Bundeskriminalamt warnt vor Anschlägen

Berlin. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat vor Anschlägen islamistischer Terroristen in Deutschland gewarnt (siehe den Kommentar auf Seite 2). Inzwischen seien mehr als 50 Islamisten aus der Bundesrepublik in Ausbildungslagern in Afghanistan und Pakistan ausgebildet worden, sagte der Präsident des BKA, Jörg Ziercke, dem Tagesspiegel. Ein Teil dieser Personen, "allerdings nur eine einstellige Zahl", sei bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Die Terrorverdächtigen zählten laut Ziercke zu den knapp 100 "Gefährdern", die sich nach Kenntnissen des BKA in der Bundesrepublik aufhalten. Derzeit würden mehr als 200 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund in Deutschland geführt. Unterdessen hat  der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bekanntgegeben, daß Bayern bis Anfang August 54 islamistische Gefährder ausgewiesen hat.

 

Broschüre klärt über Frauen mit Kopftuch auf

BERLIN. Der Berliner Senat will mit einer Broschüre Vorbehalte gegenüber moslemischen Frauen mit Kopftuch abbauen. Das von der Antidiskriminierungsstelle der Stadt herausgegebene Heft "Mit Kopftuch außen vor?" solle "einen Beitrag dazu leisten, Vorurteile abzubauen, Diskriminierungen zu verhindern, und moslemische Frauen ermutigen, sich gegen Benachteiligungen zu wehren", heißt es bei der Senatsverwaltung für Integration. Hintergrund ist die Behauptung, moslemische Frauen würden aufgrund ihres Kopftuchs von der deutschen Gesellschaft ausgegrenzt.

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