© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/08 22. August 2008

Wissenschaftler schätzen um die Wette
Statistik: Die Kosten, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entstehen, bleiben weiter im dunkeln / Behörde kritisiert Studie der Wirtschaft
Marcus Schmidt

Es ist nichts Ungewöhnliches, daß eine Institution eine Studie in Auftrag gibt, die dazu beitragen soll, die Sinnhaftigkeit der eigenen Arbeit in der Öffentlichkeit zu dokumentieren. Das scheint sich auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, gedacht zu haben, als sie den wissenschaftlichen Beirat ihres Instituts damit beauftragte, ein Gutachten zu erstellen. Dieses befaßt sich allerdings weniger mit der Arbeit der eigenen Behörde, sondern dient vielmehr der Gefahrenabwehr.

Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem auch die Antidiskriminierungsstelle ihre Existenz verdankt, hat gerade in der Wirtschaft einen schlechten Ruf. Dort fürchtet man vor allem schwerwiegende finanzielle Belastungen durch die Umsetzung des im August 2006 in Kraft getretenen Gesetzes, das die Benachteiligung von Menschen unter anderem wegen ihres Geschlechts, einer Behinderung oder der ethnischen Herkunft verhindern soll. Die Befürchtungen der Unternehmen untermauerte im vergangenen Jahr eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die vorgerechnet hat, daß der deutschen Wirtschaft durch die Einführung des AGG Bürokratiekosten in Höhe von 1,73 Milliarden Euro drohen. Eine Zahl, die nicht dazu geeignet ist, Vorbehalte gegenüber dem Gesetz zu zerstreuen.

Deshalb schickte Köppen ihre Truppen in Gestalt des Wirtschaftswissenschaftlers Birger Priddat und des Rechtswissenschaftlers Heinrich Wilms ins Feld. Diese präsentierten nun in der vergangenen Woche ein verblüffendes Ergebnis: Die Kosten des Gesetzes, etwa durch die Schulung von Mitarbeitern, beliefen sich nicht wie von der Wirtschaft befürchtet auf 1,73 Milliarden, sondern auf lediglich rund 26 Millionen Euro.

Doch nicht nur das Ergebnis erregte bei seiner Präsentation vor der Bundespressekonferenz Aufsehen. Die beiden Wissenschaftler erhoben schwere Vorwürfe gegen die Verfasser der Milliarden-Studie und warfen ihnen Unwissenschaftlichkeit vor. Die Studie stütze sich nicht auf empirisches Datenmaterial und habe zudem bei der Befragung von Unternehmen mit Suggestivfragen gearbeitet.

"Die Studie ist wissenschaftlich unsauber", sagte Wilms. Zudem sei sie nicht repräsentativ und die 1,73 Milliarden Euro angeblichen Bürokratiekosten lediglich geschätzt. Wilms' Fazit: Die Studie, die mit den Kosten des Gesetzes, das die Grundlage für die Existenz der Antidiskriminierungsstelle bildet, hart ins Gericht geht, hat die Prüfung durch den Beirat ebendieser Stelle nicht bestanden.

"Wir haben die Kosten auf ein ungeheures Maß zurückgefahren", sekundierte Priddat, der eingestehen mußte, daß der wissenschaftliche Beirat der Antidiskriminierungsstelle mitnichten nun seinerseits eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Analyse der Bürokratiekosten vorgelegt, sondern - wie die heftig kritisierte Studie - ebenfalls nur Schätzungen angestellt hat.

Auf verläßliche Zahlen müssen Kritiker wie Befürworter des Gesetzes also weiterhin warten. Immerhin stellten die beiden Wissenschaftler eine Erhebung der tatsächlichen Kosten für die Zukunft in Aussicht. Hierfür sollen Hunderte Unternehmen befragt werden, um zu ermitteln, welche Ausgaben das AGG tatsächlich verursacht.

Bis dahin beantwortet die Behörde vor allem Anfragen betroffener Bürger: Die Antidiskriminierungsstelle erreichten nach eigenen Angaben zwischen August 2006 und Juli 2008 2.671 Anfragen zum AGG. Die meisten Fragen gab es mit 477 Fällen wegen einer möglichen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, in 467 Fällen wurde eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geltend gemacht. Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft spielten bei der Kontaktaufnahme mit der Behörde in 257 Fällen eine Rolle.

Köppen arbeitet derweil weiter daran, den Unternehmen die Angst vor dem Gesetz zu nehmen. Derzeit schmiedet die Behördenleiterin ein Bündnis mit der Wirtschaft. Erste Gespräche mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft seien - immerhin zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes - bereits geführt.

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