© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  37/08 05. September 2008

Kummer mit der Identifikationsnummer
Staatspraxis überprüfen
von Wolfgang Philipp

Ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen sollten persönliche Daten künftig nicht mehr weitergegeben werden dürfen", erklärte Verbraucherminister Horst Seehofer jüngst und reagierte damit auf den Mißbrauch persönlicher Daten durch private "Datensammler". Sicher, mit Namen, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf oder gar mit Kontodaten wird gehandelt und Geld verdient. Vor diesem Hintergrund ist die Auffassung Seehofers nachvollziehbar. Trotzdem muß man sich wundern. Denn just in diesen Tagen stellt das Bundeszentralamt für Steuern allen Bundesbürgern eine "Identifikationsnummer" zu. Dieser liegen jedoch genau die persönlichen Daten zugrunde, welche "privat" mißbräuchlich gehandelt werden. Das Amt wird die Nummer unter anderem allen öffentlichen und privaten Versicherungen zuleiten. Zudem sind der Verbreitung dieser Daten keine kontrollierbaren Grenzen gesetzt. Denn auch andere öffentliche oder nichtöffentliche Stellen dürfen die Identifikationsnummer verwenden, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Nur - hier werden die Betroffenen nicht gefragt.

Wenn der Gesetzgeber den Schutz der Bürger auf diesem Gebiet verbessern will, muß er auch die eigene Gesetzgebung und die daraus abgeleitete Praxis des Staates überprüfen.

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