© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  37/08 05. September 2008

Meldungen

Fahnder durchsuchen Zentrale von Milli Görüs

Düsseldorf. Polizei und Finanzbehörde haben in der vergangenen Woche die Zentrale der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs durchsucht. Anlaß für die Aktion waren laut Kölner Staatsanwaltschaft Ermitlungen gegen drei Verantwortliche der Organisation wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Neben der Zentrale seien weitere Büros und Wohnungen durchsucht worden. Festnahmen habe es nicht gegeben. Die 1985 in Köln gegründete islamistische Organisation hat laut Verfassungsschutz hierzulande rund 26.500 Mitglieder und gilt als die größte islamistische Gruppierung in Deutschland. Ihr wird vorgeworfen, sie arbeite an der Beseitigung der deutschen Demokratie und strebe die Errichtung eines Gottesstaates an. Milli Görüs verfügt nach eigenen Angaben in Deutschland über mehr als dreihundert Moschee- und Kulturvereine.

 

Urteil: Familiennachzug darf verweigert werden

LEIPZIG. Deutsche Behörden dürfen Ausländern den Familiennachzug verweigern, wenn daraus ein Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes II entstehen würde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. In dem vorliegenden Fall ging es um eine 1990 in der Türkei geborene Frau, die zu ihrer in Deutschland lebenden Mutter ziehen wollte. Dieser war nach der Scheidung von ihrem Mann das alleinige Sorgerecht für die Tochter übertragen worden. 1998 war sie ohne ihre Tochter nach Deutschland eingereist. Im Jahr 2005 lehnte das deutsche Konsulat in Istanbul den Antrag der Tochter auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug ab. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten die gegen diese Entscheidung eingereichte Klage der jungen Frau abgelehnt. Zwar lägen bei der Klägerin die besonderen Voraussetzungen für einen Kindernachzug vor, es fehle aber an der erforderlichen Sicherung des Lebensunterhalts. Die Mutter sei nicht in der Lage, alleine für den Unterhalt der beiden aufzukommen. Daher hätte die Klägerin bei ihrer Einreise Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Aktenzeichen BVerwG 1 C 32.07).

 

Blick voraus

5. September: Parteitag der CDU Brandenburg in Brandenburg

6. September: Festakt des Bundestages zum 60. Jahrestag der Konstituierung des Parlamentarischen Rates in Berlin

6. September: Festveranstaltung des Bundes der Vertriebenen anläßlich des Tags der Heimat in Berlin

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