© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  50/08 05. Dezember 2008

EU-Gesetzgebung
Strafverschärfungen
von Thorsten Hinz

Die Justizminister der EU haben beschlossen, europaweite Mindeststrafen für rassistische und fremdenfeindliche Straftaten einzuführen. Gleiches gilt für die Leugnung, Billigung, Verharmlosung von Völkermord oder Kriegsverbrechen. Bei anderen Delikten soll eine rassistische und fremdenfeindliche Motivation strafverschärfend wirken. Die Beschlußvorlage muß innerhalb von zwei Jahren durch die nationalen Parlamente umgesetzt werden.

Die Parlamente, als wichtigstes Forum der demokratischen Willensbildung konzipiert, werden zu Akklamations- und Vollzugsorganen degradiert. Eine Kontrolle der Regierungen ist unmöglich, wenn diese ihre Wünsche von Brüssel anordnen lassen können. Konkret werden die Gesetze dazu führen, daß man noch weniger über die Probleme und Konflikte diskutieren wird als über die Strafbarkeit ihrer Benennung. Handlungen, die aus einem fremden Religions- und Kulturverständnis heraus begangen werden, darf man nicht mehr aus ihrem Kontext heraus erklären: Die Funktionseliten treffen Vorsorge, um nicht für die Folgen ihrer Ausländerpolitik haftbar gemacht zu werden. Der Widerstand gegen die Aufnahme neuer Mitglieder in die EU läßt sich damit ebenfalls kriminalisieren. Was hat das Jahr 1989 eigentlich noch gebracht?

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