© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/09 02. Januar 2009

Kundige Staatsanwälte für Soldaten
Höchste Zeit
von Karl Feldmeyer

Je länger der deutsche Afghanistan-Einsatz währt, um so verlustreicher wird er. Dabei riskieren die Soldaten der Bundeswehr nicht nur ihr Leben, sondern sie riskieren ebenso, vor deutschen Gerichten angeklagt zu werden, wenn sie Dritte verletzt oder getötet haben. So wie es vor nur wenigen Wochen der Fall war, als ein Feldwebel der Bundeswehr einen afghanischen PKW beschoß, der verbotswidrig auf den deutschen Kontrollposten zufuhr – so wie dies die Selbstmordattentäter tun. Dabei tötete er die Insassen – eine Frau und zwei Kinder. Deshalb muß er nun hinnehmen, daß eine Staatsanwältin an seinem deutschen Wohnort gegen ihn ermittelt.

Es bedurfte dieses Zwischenfalls, um das Verteidigungsministerium dazu zu bewegen, in solchen Fällen die Verfahrenskosten zu übernehmen und sich – hoffentlich – künftig auch um einen Rechtsanwalt zu kümmern.

Wichtig ist aber vor allem, daß solche Fälle nur noch von einer Staatsanwaltschaft geprüft werden, die sich die dafür nötige besondere Sachkenntnis aneignet. Nur so kann der Soldat im Einsatz wenigstens halbwegs sicher sein, daß ein sachkundiger Staatsanwalt sein soldatisches Verhalten am Hindukusch beurteilt. Das aber ist das wenigste, was er erwarten kann, wenn er für sein Land befehlsgemäß sein Leben riskiert.

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