© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/09 02. Januar 2009

Nicht klagen, handeln
Lebensschutz und Spätabtreibungen: Der Massentötung ein Ende setzen
Claudia Kaminski

Abtreibung ist die Todesursache Nummer eins auf unserem Planeten. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind im Jahr 2008 weltweit rund 42 Millionen Kinder im Mutterleib getötet worden. Das ist, als würden Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und das Saarland binnen eines Jahres vollständig entvölkert. Auch in Deutschland ist der Mutterleib mit Abstand der gefährlichste Ort, an dem sich Menschen aufhalten können. Im Jahr 2006 verstarben laut Statistischem Bundesamt 5.174 Menschen nach Verkehrsunfällen. Im selben Jahr wurden dem Amt 119.710 vorgeburtliche Kindstötungen gemeldet – rund 4.000 Schulklassen.

Laut Berechnungen des Sozialethikers Manfred Spieker sind in Deutschland seit der ersten Reform des Paragraphen 218 im Jahr 1974 rund acht Millionen Kinder durch Abtreibungen ums Leben gekommen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, daß ein Staat der Abtreibungen als „rechtswidrig“ bezeichnet und nur „straffrei“ stellt, wenn sich die Schwangere zuvor hat beraten lassen, ein solches Massensterben zwar toleriere, aber deshalb noch nicht akzeptiere. Das ist ein Irrtum: Denn derselbe Staat zwingt seine Bürger, die massenhafte Tötung ungeborener Kinder mit Steuergeldern zu subventionieren.

So erstatten die Bundesländer den Krankenkassen seit Inkrafttreten des Gesetzes „zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen“ (SFHG) jedes Jahr Kosten für die Durchführung von Abtreibungen in Höhe von rund 40 Millionen Euro. Seit 1996 sind für die Tötung ungeborener Kinder mehr als 400 Millionen Euro aus Steuergeldern aufgewendet worden. Daran wird sich so schnell nichts ändern. Denn nach Ansicht der Bundesregierung liegen vorgeburtliche Kindstötungen offenbar im „gesamtgesellschaftlichen Interesse“. In einer Broschüre, mit der das Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2003 über Änderungen der Gesundheitsreform informierte, war unter „Schwangerschaftsabbruch“ zu lesen: „Für die Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin über die Krankenkassen abgerechnet werden. Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese aus Steuermitteln finanziert.“ All dies sollte wissen, wer die Initiative, mit der eine Reihe von Parlamentariern seit Jahren eine Verbesserung der Lage bei den sogenannten Spätabtreibungen anstreben und die nun in den Bundestag eingebracht wurde, richtig einschätzen will.

Als Spätabtreibungen werden vorgeburtliche Kindstötungen bezeichnet, die zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem die Kinder auch außerhalb des Mutterleibes überleben können. In der Regel ist dies um die 22. Woche der Fall.

Bei Frühgeburten wird alles getan, um solche Kinder durchzubringen. Bei Spätabtreibungen sollen sie jedoch – weil sie für einen chirurgischen Eingriff schon zu groß sind – „zu Tode geboren“ werden. Oft gelingt das. Sei es, weil der Kopf des Kindes dem Druck im Geburtskanal nicht standhält, sei es, weil das kleine Herz den Streß der Geburt nicht übersteht. Aber es gelingt nicht immer. 1997 überlebte Tim, das sogenannte „Oldenburger Baby“, die Geburt, die ihn hätte töten sollen. Seine Mutter hatte den Jungen zur Abtreibung freigegeben, nachdem Ärzte bei ihm ein Down-Syndrom diagnostiziert hatten. Heute ist Tim elf Jahre alt und lebt in einer Pflegefamilie, die sich rührend um ihn kümmert. Aus der Praxis wissen wir, daß gerade bei den Spätabtreibungen die Diagnose einer Behinderung die Eltern häufig besonders schockiert. Der Grund: Da ungewollte Kinder in der Regel bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abgetrieben werden, sind spätabgetriebene Kinder meist absichtsvoll gezeugte „Wunschkinder“. In unserer merkwürdig genormten Welt führt die Diagnose einer Behinderung dann oft zu Kurzschlußhandlungen.

Der von dem familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Singhammer initiierte Gesetzentwurf will deshalb Ärzte bei Geldstrafe verpflichten, Schwangeren, bei deren Kindern eine Behinderung vermutet wird, eine ausführliche Beratung anzubieten. Dabei soll die Schwangere auch über die Hilfen informiert werden, die es für Kinder mit Behinderungen gibt. Ferner sieht der Entwurf vor, daß zwischen der Diagnose und der Abtreibung drei Tage liegen müssen, um den Eltern mehr Zeit für eine überlegte Entscheidung zu geben.

Lebensrechtler müssen hier festhalten: Auch eine überlegt getroffene Abtreibung ist eine vorgeburtliche Kindstötung, die das Lebensrecht des Kindes negiert. Wo der Staat dies toleriert, wird er zum Unrechtsstaat und macht seine Verfassung (Artikel 2, Satz 2 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) zu einem Papiertiger. Andererseits zeigen die anfänglich aufgezählten Fakten: Mehr als der Singhammer-Entwurf will, ist im Bundestag derzeit nicht mehrheitsfähig. Wer daran etwas ändern will, darf deshalb nicht nur die Zustände in unserem Land beklagen, sondern muß sich einer der Lebensrechtsorganisationen anschließen. Nur wenn diese zu einer Volksbewegung werden, wird die Politik sich bereit finden, der Massentötung wehrloser Menschen ein Ende zu setzen.

 

Dr. med. Claudia Kaminski ist Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) und Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen