© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  06/09 30. Januar 2009

WIRTSCHAFT
Ökonomische Schrottgedanken
Wolfgang Philipp

Als Kinder spotteten wir im alemannischen Freiburg über unseren Glasermeister: "Der schmeißt de Leut die Scheibe ei und sagt, do muß e Neue nei!" Nach diesem Muster ist die 2.500-Euro-Verschrottungsprämie gestrickt, denn Autos, die nicht mal zehn Jahre alt sind, könnten noch lange fahren. Die Bundesregierung betreibt so mit Steuergeld die Vernichtung hoher Vermögenswerte. Das Volk soll zerstören, was es noch braucht - und für das Ganze später als Steuerzahler geradestehen. Die Absurdität dieser Staatstätigkeit ist aber noch größer: Per "Feinstaubgesetzgebung" (JF 11/08) werden die Eigentümer von Altfahrzeugen daran gehindert, diese zum Zweck einer Neuanschaffung in Zahlung zu geben. Denn Autos, die sofort - oder belastet durch gelbe oder rote Plaketten später - vielerorts einem Umweltzonen-Fahrverbot unterliegen, kauft kaum noch jemand. Sie sind nahe Null abgewertet.

Was tun also zwangsläufig viele Betroffene? Sie fahren die "alten Kisten" viel länger, als sie es ohne diese Gesetzgebung getan hätten. Wer sein altes Auto nicht effizient in Zahlung geben kann, kann oft kein neues kaufen. Die "Staubgesetzgebung" erzeugt genau den Effekt, den die "Schrottgesetzgebung" verhindern will. Schlimmer noch: "Staubrechtlich" steht auch hinter jedem Neuwagenkauf ein politisches Fragezeichen, seit durch die Anordnung bauartbedingter Fahrverbote für bisher uneingeschränkt zugelassene Fahrzeuge der Kfz-Schein als Vertrauensgrundlage entwertet ist. Jederzeit kann Beamten in Brüssel oder Berlin einfallen, zugelassene Fahrzeuge allein wegen ihrer Bauart weiteren Fahrbeschränkungen zu unterwerfen. Widersprüche über Widersprüche: "Schrott" sind nicht nur manche Autos, sondern auch undurchdachte Gedankengänge unserer Regierung.

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