© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  07/09 06. Februar 2009

Datenschutz als Vorwand
Ein Gesetzentwurf sorgt für Unmut: Meinungsfreiheit, Marktwirtschaft und gemeinnütziges Engagement stehen auf dem Spiel
Anton Theodor Holzer

Die Pressefreiheit ist bedroht. Dieser bestürzende Vorwurf kommt nicht von irgendwem. Er kommt von den deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern und richtet sich unter anderem gegen Wolfgang Schäuble, als Innenminister pikanterweise deutscher Verfassungsminister. Stein des Anstoßes ist die geplante Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Im Jahr 2008 gehörte der Datenschutz zu den großen Aufregerthemen. Einigen Firmen waren Kundendaten gestohlen worden, die Durchforstung der Telefonverbindungsdaten von Journalisten und Mitarbeitern bei der Telekom hatte zu Recht für starke Wellen und mediales Aufsehen gesorgt. Diebstahl und Erpressung von Kundendaten sind schwere Straftaten. Dafür sind Staatsanwälte und Gerichte zuständig. Und der Bürger erwartet schwere Strafen dafür.

Was hat das nun mit einer Attacke auf die Pressefreiheit und einem Generalangriff auf die soziale Marktwirtschaft und den deutschen Mittelstand zu tun?

Die Datenschutz-Skandale hatten geholfen, eine Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes seit dem sogenannten "Datenschutzgipfel" bei Minister Schäuble am 4. September 2008 zu befördern. Die Neufassung des Gesetzes soll jetzt trotz aller Bedenken und Einwände in Windeseile und mit Hilfe von "Vorratsbeschlüssen" unbedingt noch im ersten Halbjahr 2009 und unbedacht der Fährnisse der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise durch die Parlamentsgremien getrieben werden.

Das Gesetz wäre das Aus für viele Familienunternehmen

In Anbetracht dieser Gefahren trafen sich nun in Berlin - fernab der großen Öffentlichkeit - Vertreter von Verlagen, gemeinnützigen Hilfsorganisationen, Meinungsforschungsinstituten (die die sogenannte "Sonntagsfrage" stellen), Versandhäusern und Werbefirmen, um den politischen Entscheidungsträgern die fatalen Folgen der geplanten Gesetzesänderungen vor Augen zu führen. So konnte der Initiator des Treffens, Helmut Graf (Vorstandschef des Verlags für die Deutsche Wirtschaft), den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), und die Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen), im Berliner Haus der Wirtschaft begrüßen.

Kernelement der umstrittenen Gesetzesnovelle sind zwei Punkte: der Wegfall des "Listenprivilegs" und die Verpflichtung zum "opt-in" für schriftliche Kommunikation.

Davon soll nun der Fortbestand von Pressefreiheit und Sozialer Marktwirtschaft in Deutschland abhängen, könnte man fragen? Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Unter "Listenprivileg" versteht man das Recht, den Namen und die Adresse einer Person, ihren Beruf und das Geburtsjahr zusammen mit einem weiteren Merkmal (zum Beispiel "interessiert sich für Wassersport") für die Zwecke von Werbung und Markt- und Meinungsforschung zu nutzen.

Dieses "Listenprivileg" will der Gesetzgeber, die öffentliche Empörung über zurückliegende medial aufbereitete Skandale als Rückenwind nutzend, ersatzlos abschaffen. Schlimmer noch aus Sicht der Betroffenen: Versandhäuser, Zeitungsverlage, Reisebüros, aber auch jeder kleine Handwerksbetrieb sollen Verbraucher auf ihre Produkte und Dienstleistungen nur noch dann schriftlich hinweisen dürfen, wenn sie zuvor eine Einverständniserklärung des Betroffenen eingeholt haben.

Die Veranstaltung begann mit einem Paukenschlag. Der Freiburger Rechtsanwalt Stefan Drewes referierte über die Rechtswidrigkeit des Gesetzentwurfes, da sie die Vorgabe der EU nach "Vollharmonisierung" nicht berücksichtige. Diese juristische Feinheit sagte den meisten Teilnehmern zwar wenig. Bemerkenswert allerdings die Reaktion von Edathy, immerhin Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses. Lächelnd erklärte der Jungpolitiker, davon noch nie etwas gehört zu haben. Doch versprach er, der Sache nachzugehen.

Was das Gesetzesvorhaben in der Praxis bedeuten würde, schilderten Betroffene anhand von Beispielen. Das Pforzheimer Versandhaus Klingel vertreibt Textilware und Mode per Katalog. 1923 gegründet, konnte das Unternehmen sogar den Zweiten Weltkrieg überstehen. Eine Milliarde Euro Umsatz, europaweit aktiv, das Kerngeschäft liegt in Deutschland. Wenn Klingel nur noch Katalogwerbung an solche Personen schicken könnte, die zuvor schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben, würde das die Neukundenwerbung per Werbebrief für das Versandhaus um 97 Prozent kürzen. Damit könne man den natürlichen Kundenschwund von 20 Prozent im Versandhandel nicht mehr ausgleichen. Spätestens nach drei Jahren, so Günter Stallecker vom Versandhaus Klingel, wäre das traditionsreiche Familienunternehmen "am Ende". Den freundlichen Rat des SPD-Abgeordneten Edathy an das Versandhaus, doch auf andere Werbewege wie Zeitungsbeilagen oder Hauswurfsendungen auszuweichen, hält das Versandhaus für abwegig. Den gleichen Ertrag wie hocheffiziente personalisierte Werbebriefe würden wahllos gestreute Handzettel nur dann bringen, wenn man dafür zwanzig Millionen Euro zusätzlich zu den bisherigen Werbeausgaben einsetzen würde. Der Gewinn des Unternehmens würde das aber nicht hergeben, Entlassungen wären die Folge. Der junge Berufspolitiker von der SPD konnte sich das gar nicht vorstellen.

In die gleiche Kerbe schlug der Vertreter des Verbandes der Zeitungsverleger. Am Beispiel der notleidenden Tageszeitung Financial Times Deutschland wurde deren einzige Überlebenschance am Markt erläutert: personalisierte Briefe an ausgewählte potentielle Neuabonnenten. Die geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes würde der relativ jung am Markt agierenden FTD definitiv keine Chance mehr lassen, die Verlustzone zu verlassen. Wie die wirtschaftliche Grundlage für Pressefreiheit geschaffen wird, nämlich durch Leserwerbung und Anzeigengeschäft, konnte den anwesenden Polit-Profis nicht einsichtig gemacht werden.

Im ersten Gesetzesentwurf wurden nur gemeinnützige spendensammelnde Organisationen wie die Hilfswerke der Kirchen, das Rote Kreuz, Greenpeace, oder der Malteser Hilfsdienst von der Gesetzesreform ausgenommen. Zwischenzeitlich entdeckte die Politik, daß sie sich damit selbst die Kommunikation mit den Bürgern in einer Informationsgesellschaft erschweren würde - und ergänzte den Gesetzentwurf prompt durch eine privilegierte Stellung der politischen Parteien.

Den Parteien soll also erlaubt sein, was jedem Handwerksmeister verboten werden soll. Auf Zwischenruf begründete SPD-Edathy das mit der im Grundgesetz verankerten Stellung der politischen Parteien. Dort steht übrigens nur, daß die politischen Parteien an der politischen Willensbildung "mitwirken" - mehr nicht.

Bei den Betroffenen mischt sich Wut und Resignation

Im falschen Film fühlt sich Hartmut Scheffler, der Chef des Meinungsforschungsinstituts Emnid. Dort werden für Markenartikelfirmen, Parteien und Ministerien die Einstellungen von Konsumenten erhoben. Markt- und Meinungsforschung nennt sich dieses Spezialgebiet der Marketingbranche. Scheffler, dessen Institut anonymisierte Umfragen erstellt, kann es immer noch nicht fassen, daß ihm das neue Bundesdatenschutzgesetz quasi Berufsverbot erteilen will. Er sieht sich als "Kollateralschaden" des Gesetzesvorhabens der Großen Koalition. Denn wenn seine Telefoninterviewer künftig nur noch Leute anrufen dürften, die vorher ihr Einverständnis schriftlich erklärt hätten, würde kein Umfrageergebnis mehr ein repräsentatives Bild der Meinung in der Gesamtbevölkerung abgeben.

Schluß, aus und vorbei für jede Form der seriösen Markt- und Meinungsforschung in einem freiheitlichen Staat, der auf Meinungsfreiheit, Marktwirtschaft und zivilgesellschaftlichem Engagement basiere - oder eben künftig nicht mehr. Besonders enttäuscht ist der CDU-Mann Scheffler von seiner Partei, die in dieser Sache offenbar alle guten Geister verlassen hätten.

Jährlich sammeln die SOS-Kinderdörfer mit den Instrumenten datenbankgestützten Direktmarketings, also wesentlich durch das Versenden von adressierten Werbebriefen, über 100 Millionen Euro für ihre sozialen Aktivitäten. Die Privilegierung im neuen Datenschutzgesetz bereitet den Spendenwerbern der SOS-Kinderdörfer ebensowenig Freude wie den Vertretern des Deutschen Fundraisingverbands.

Denn jede spendensammelnde Organisation ist auf Adreßlisten aus der kommerziellen Werbewelt angewiesen, um erfolgreich Unterstützung für soziale Zwecke zu organisieren. Findet man deshalb ganzseitige Aufrufe in allen Zeitungen "Generalangriff auf die Pressefreiheit! Stoppt Schäuble!" vom Bundesverband der Zeitungsverleger? Organisiert sich ein "Komitee gegen die Berufsverbote" unter Führung der Handwerkskammern? Ketten sich Malermeister und Dachdecker an den Türen des Kanzleramtes an, wie dies einst hochsubventionierte Bergleute gemacht haben?

Nein, denn das liegt diesen Leuten wohl nicht. Hoffnung auf Gespräche mit den verantwortlichen Politikern macht sich der Leiter Rechtsabteilung des Versandhauses Klingel wenig. "Zuletzt hatte man da drei Minuten Zeit, seine Lage zu schildern", erinnert sich der Versandhändler aus Pforzheim.

Edathy ließ bei der Berliner Datenschutzrunde, die in seinem Terminkalender zwischen einem Treffen mit dem Landvolk Mittelweser und dem Neujahrsempfang der Freimaurerloge "Georg zum Silbernen Einhorn" Platz gefunden hatte, keinen Zweifel an der Entschlossenheit der Großen Koalition, das Gesetz wie vorliegend durchbringen zu wollen. "Frau Merkel hat das goutiert", ließ der jugendlich wirkende SPD-Bundestagsabgeordnete die Anwesenden wissen.

Bei den Betroffenen mischt sich Resignation mit Wut und Zynismus. "Ein einwöchiges Betriebspraktikum" empfahl ein desillusionierter Teilnehmer der Berliner Datenschutzrunde. Daß in Zeiten von Bankenkrise und milliardenschweren Rettungsschirmen für notleidende Autokonzerne die Große Koalition ausgerechnet den Branchen den Garaus machen will, die weder Staatsgelder fordern noch brauchen, spricht Bände für den wirtschaftlichen Sachverstand der Berufspolitiker in allen Parteien.

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