© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/09 27. März 2009

Mit dem Airportshuttle zur Port Authority
Menno Adens skeptischer Zwischenruf in der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ zur Diskussion über „Deutsch ins Grundgesetz“
Oliver Busch

Kunden der Deutschen Bahn haben sich inzwischen wohl daran gewöhnt, daß in diesem Unternehmen eine Art Englisch Umgangssprache ist. Nach DB-Vorbild fordern nun sogar die meisten kommunalen Verkehrbetriebe ihre Kunden auch auf englisch zum Umsteigen auf, was so piefigen U-Bahnhöfen wie etwa dem in der Charlottenburger Bismarckstraße natürlich im Handumdrehen weltstädtisches Flair einhaucht. Ist die Deutsche Bahn immerhin ein Privatunternehmen, das sich auf eigenes Risiko ebensogut auf Mandarinchinesisch den Kunden zuwenden könnte, so ist das bei der Hamburger Hafenbehörde, die sich „HamburgPort­Authority“ nennt und die Flugreisende natürlich mit dem „Airportshuttle“ ansteuern, erheblich anders. Und auch bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), wenn sie sich weigert, die nicht in englischer Sprache gestellten Förderanträge auch nur zu bearbeiten. Denn die Hafenbehörde ist ein staatliches Unternehmen, die DFG eine halböffentliche Körperschaft. Wie im Verwaltungsverfahrensgesetz festgelegt, ist die Verwaltungssprache Deutsch. Die DFG-Praxis ist damit ebenso rechtswidrig wie die fremdsprachige amtliche Bezeichnung der hanseatischen Behörde.

Nach Ansicht des Essener Wirtschaftsrechtlers Menno Aden ist auf solchen juristischen, in einfachen Gesetzen fixierten wie aus Gewohnheitsrecht oder aus Analogien abzuleitenden Schutz indes immer weniger Verlaß (Zeitschrift für Rechtspolitik, 2/09). Rechtsverstöße blieben aufgrund so schwacher Ansprüche deshalb zumeist ohne Sanktion, obwohl „jeder ablehnend bis empört“ darauf reagiere, „wie private und öffentliche Stellen unsere Sprache behandeln“. Aber geschehen tue dagegen nichts: „Deutsche Zivilcourage erschöpft sich heute anscheinend in der tapferen Verurteilung der NS-Zeit.“

Damit das nicht so bleibt, müsse der Schutz der deutschen Sprache Verfassungsrang erhalten, wie das außerhalb der Bundesrepublik selbstverständlich sei. Fast alle europäischen Nachbarn und die USA enthielten in ihren Verfassungen entsprechende Festlegungen. Aden, der sich hier als Mitglied zum Sprachrohr des Vereins Deutsche Sprache macht, beurteilt die Aussichten auf grundgesetzlichen Sprachschutz allerdings skeptisch. „Es ist wie in der Demographiedebatte: Wir wußten seit 30 Jahren Bescheid und taten nichts. Ein Volk, das sich um seinen Fortbestand nicht kümmert, wird auch für seine Sprache nichts tun.“

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