© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  19/09 01. Mai 2009

WIRTSCHAFT
SOS Staat
Wilhelm Hankel

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten „bad bank“ und einer öffentlich-rechtlichen Landesbank? Beide sind pleite und müssen trotzdem nicht zum Konkursrichter gehen, weil sie der Staat garantiert. Die Alt-Liberalen, auf die sich die sogenannten Neoliberalen unentwegt berufen, verlangten einst die Privatisierung des gesamten Geld- und Kreditwesens, einschließlich der Zentralbanken. Die meist linken Systemkritiker werfen der 1913 geschaffenen privaten US-Notenbank (dem Federal Reserve System) nicht ganz zu Unrecht vor, zu den Mitschuldigen der gegenwärtigen Finanzmisere zu gehören. Was nützen aber sich widersprechende Theorien, wenn die harten Fakten zum selben Ergebnis führen? Geld ist seit jeher ein öffentliches Gut und privater Vermögenstitel. Banken produzieren mit ihrem Kredit Anweisungen auf dieses Geld und die daraus resultierenden Vermögenstitel. Sie sind immer in jeder Rechtsform der verlängerte Arm und die Zahlstellen ihrer Zentralbank.

Nur: Wenn das System in Schwierigkeiten gerät – durch wen oder was auch immer –, muß es der Staat retten, unabhängig von der Rechtsform der Betreiber. Denn zuviel steht auf dem Spiel: das Schicksal der Wirtschaft, der Arbeitsplätze, der Renten, der soziale Frieden und letztlich auch der Fortbestand des Staates selber. Denn auch er ist auf sein Geld und die daraus resultierenden Ansprüche angewiesen. Jetzt gibt ihm die Krise Gelegenheit nachzudenken, ob nicht nach der Verstaatlichung der meisten Zentralbanken (so lange ist dies noch nicht her) auch die der Privatbanken angesagt ist. Denn zurück in die geld- und kreditlose Steinzeit will niemand – nicht einmal der staatsfeindlichste Alt- oder Neu-Liberale! Also bleibt es beim SOS Staat. Ihn wollen inzwischen nicht einmal Erz-Liberale privatisieren oder abschaffen.

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