© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/09 15. Mai 2009

Versammlungsrecht
DDR light stoppen
von Dieter Stein

Am vergangenen Wochenende konnte anschaulich erlebt werden, wie sehr der Artikel 8 des Grundgesetzes in der Verfassungswirklichkeit in Frage steht. In Köln konnten die Veranstalter eines rechtspopulistischen „Anti-Islamisierungskongresses“ ihre Demonstration nur unter erdrückenden und demütigenden Auflagen an einer Schnellstraße fernab der Kölner Innenstadt auf der anderen Rheinseite und eingekesselt von Polizei durchführen.

Unter solchen Bedingungen wird die Demonstrationsfreiheit zur Farce. Auf repräsentative Plätze kommt nur, wer einen Test auf politische Korrektheit bestanden hat und den Herrschenden genehm ist?

Ähnlich ohnmächtig fühlten sich zur gleichen Zeit die Organisatoren einer konservativen Vortragsveranstaltung in Berlin. Mehrere gemietete Räume wurden unter dem Druck anonymer Anrufer wieder gekündigt, weil die Wirte Angst vor linksradikalen Übergriffen oder dem angedrohten Boykott durch Gewerkschaften und Parteien hatten.

Je mehr von Zivilcourage geredet wird, um so stärker tatsächlich der Zwang zu Konformismus und Duckmäuserei. Wie soll freie Debatte und Opposition möglich sein, wenn bereits die Treffen von Menschen mit abweichenden Meinungen mit Gewalt und Erpressung verhindert werden? Anerkennung gilt allen, die sich dem Vormarsch der totalitären „DDR light“ mutig entgegenstellen und Freiheitsrechte behaupten.

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