© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/09 26. Juni 2009

Gesetz über Patientenverfügungen
Verblassendes Erbe
von Jürgen Liminski

Es gehört zum geistigen Erbe Europas, daß der Mensch als Person angesehen wird. Das ist auch der Kern seiner Würde, die nach Artikel 1 des Grundgesetzes unantastbar ist. Dieser Kern ist seit dem 18. Juni ein anderer. Über Leben und Tod entscheidet nach dem neuen Gesetz über Patientenverfügungen jetzt der Wille.

Selbstbestimmung war das Zauberwort, es soll die Personhaftigkeit ersetzen und damit die Unantastbarkeit dem Willen unterwerfen. Wessen Willen, wenn der Patient nicht mehr willensfähig ist, das war die Frage, über die im Bundestag debattiert wurde. Das können nun auch fremde Menschen, etwa ein Betreuer sein – und das kann bei der demographischen Entwicklung mit immer mehr alleinstehenden Menschen künftig durchaus sehr oft passieren.

Die Begründung der Würde des Menschen in seiner unabdingbaren und jedem politischen Zugriff entrückten Personhaftigkeit gehört zum Fundament der Freiheit und war ein wesentlicher Beitrag des Christentums zum geistigen Erbe Europas. Mit dem Gesetz zur Patientenverfügung verdunstet wieder ein Stück Christentum, und man kann sich nur wundern, warum die Kirchen in dieser Debatte so kleinlaut daherkommen. Halten sie sich schon für überflüssig?

 

Jürgen Liminski ist Publizist und Buchautor.

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