© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/09 26. Juni 2009

Frisch gepresst

Charles Darwin. In einer Zeit, die von Erinnerung zu Erinnerung „klickt“, fühlt sich der im Februar dieses Jahres abgefeierte 200. Geburtstag des Naturforschers Charles Darwin (1809–1882) im Sommer 2009 gewiß an, als läge er irgendwo in quartärer Vorzeit. Gegen solche Rasanz ist festzuhalten: Wir leben immer noch im „Darwin-Jahr“. Und angesichts der Fortschritte und der Bedeutung der modernen Evolutionsbiologie gibt es nicht den geringsten Grund, das zu vergessen. Für all jene, die Biologie bis zur Oberprima verschlafen haben – oder für die Abiturienten nach 1974, die keinen entsprechenden Leistungskurs belegt haben –, sei daher „Der kleine Darwin“ (Alles, was man über die Evolution wissen sollte. Pantheon Verlag, München 2009, broschiert, 208 Seiten, Abbildungen, 9,95 Euro) des Konstanzer Wissenschaftshistorikers Ernst Peter Fischer wärmstens zur Einführung empfohlen. Sehr weit Fortgeschrittene mögen sich hingegen an Eve-Marie Engels halten, die in Tübingen einen Lehrstuhl für Ethik in den Biowissenschaften besetzt. Engels, eine Spezialistin für die Rezeption der Darwinschen Evolutionstheorie im 19. Jahrhundert, geht den britischen Kopernikus der Lebenswissenschaft von der philosophischen Seite an, was der Lesbarkeit ihrer Darstellung stellenweise abträglich ist. Wer seinen Leistungskurs indes erfolgreich absolviert und den dtv-Atlas Biologie immer griffbereit hat, findet sich auch in Engels’ leicht vertrackter Darwin-Präsention gut zurecht (Charles Darwin. Verlag C. H. Beck, München 2008, gebunden, 256 Seiten, 14,95 Euro). 

 

Lebensschutz. Klare Kante bietet der Philosoph und langjährige Osnabrücker Professor für christliche Sozialwissenschaft, Manfred Spieker, gleich im Vorwort zu dem von ihm herausgegebenen Sammelband, der eine Ringvorlesung  der dortigen Universität aus dem Jahr 2008 zu den Themen Stammzellenforschung, Abtreibung und Euthanasie dokumentiert: „Das Verbot, Unschuldige zu töten, ist die Grundlage der rechtsstaatlichen Demokratie. Die Aufhebung dieses Verbotes rechtsstaatlich regeln zu wollen, ist ein Widerspruch in sich.“ Insofern dürfte das jüngste Ergebnis des Bundestages zur Patientenverfügung, welche künftig für Dritte rechtlich bindend sein soll, kaum im Sinne Spiekers, aber auch anderer prominenter Beiträger wie Robert Spaemann oder Bischof Reinhard Marx sein. Daß die eindeutigen Positionsbestimmungen von Lebensschutzvertretern wie Mechthild Löhr oder Claudia Kaminski übrigens nicht automatisch auch die politischen Lager markieren, beweisen die ambitionierten Texte diverser Bundestagsabgeordneter (Biopolitik. Probleme des Lebensschutzes in der Demokratie. Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2009, broschiert, 290 Seiten, 19,90 Euro).

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