© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  28/09 03. Juli 2009

Aufgeschnappt
Hupen und Rechte verboten
Matthias Bäkermann

Geht es nach Paragraph 42, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung, folgen dem Zeichen 310-50 besondere, für geschlossene Ortschaften geltende Regeln (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h oder Hupverbot bei Überholabsicht etc.). Im westfälischen Landkreis Unna haben die Schilder neuerdings auch eine politische Botschaft. Vergangene Woche enthüllte Bürgermeister Hans Wilhelm Stodollick in seiner Heimatstadt das erste gelbe Schild mit der Aufschrift „Lünen hat keinen Platz für Rechtsextremismus“ am Eingang des Rathauses. „Zunächst werden die städtischen Dienstgebäude, Schulen und Kindergärten damit ausgestattet, um deutlich zu machen, daß rechte Gesinnungen in diesen Einrichtungen keinen Platz haben“, erklärt die Netzseite der Stadt Lünen die Aktion und läßt Spielraum für den Ortseingang.

Dieses in autoritären Regimen gern gesehene öffentliche politische Bekenntnis geht auf eine Verabredung der Bürgermeister vom 9. Mai 2009 für alle Gemeinden des Landkreises zurück. An der Lippe flußaufwärts hat man diese Verabredung mit der Plakataktion „Werne hat keinen Platz für Rechts“ bereits am 15. Juni exekutiert. Alle anderen geschlossenen Ortschaften mit dem Zeichen 310-50 stehen ab jetzt unter Zugzwang.          

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