© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/09 21. August 2009

Politische Inkompetenz
Externe Berater: Auf der Suche nach dem Sachverstand
Michael Paulwitz

Ein Wirtschaftsminister, der das Werk seiner Beamten öffentlich in die Tonne tritt, aber Gesetzesentwürfe gegen sattes Honorar von externen Anwaltskanzleien erstellen läßt: Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg wirkt in der Defensive gegen sozialdemokratische Wahlkampfmanöver derzeit nicht gerade souverän. Die SPD hat mit ihrer Attacke allerdings auch ihre eigenen Regierungsmitglieder in Erklärungsnöte gebracht. Wo eigentlich ist der politische Sachverstand noch zu Hause – in der Ministerialbürokratie, in den Abgeordnetenbüros oder in den Hexenküchen von Lobbyisten, externen Beratern und Juristen?

Sozialdemokratische Minister nehmen deren Dienste nämlich mindestens genauso gerne in Anspruch, kam nach dem Angriff auf den „Steuergeldverschwender“ Guttenberg heraus. Das Bundesfinanzministerium des Genossen Peer Steinbrück vorneweg, das Außen-, Verkehrs- und Arbeitsministerium, das CDU-geführte Innenressort oder das Haus der Guttenberg-Kritikerin und Justizministerin Zypries: Sie alle haben 2008 die Haushaltsansätze für externe Beratungsleistungen kräftig überschritten, teils um das Doppelte und Dreifache. In diesem und im nächsten Jahr sollen die Ausgaben weiter steigen, die Mehrausgaben für 2009 sind bereits bewilligt.

Die Hakeleien, ob nun private Großkanzleien ganze Gesetzesvorhaben schlüsselfertig erstellt hätten oder doch nur den Entwürfen von Ministerialbürokraten den letzten Schliff gegeben hätten, sind müßig. Die Hinzuziehung externen Sachverstandes gefährdet schließlich das korrekte Gesetzgebungsverfahren nicht, bei dem der zuständige Minister entscheidet, was er von dem ihm Zugearbeiteten umsetzt und einbringt, während es Sache der Abgeordneten ist, die vorgelegten Entwürfe zu prüfen, zu ändern oder auch zu verwerfen.

Ob sie das auch können, oder ob sie nicht längst dazu übergegangen sind, immer umfangreichere und komplexere Gesetzesvorhaben ungelesen und unbegriffen einfach durchzuwinken, weil es Parteiräson und Fraktionsdisziplin verlangen, steht auf einem anderen Blatt. Mit oder ohne externe Berater ist das Gesetzgebungsverfahren stark exekutivlastig geworden: Gesetzesinitiativen kommen kaum noch aus der Mitte des Parlaments, der Legislative.

Dieser Bedeutungsverlust liegt keineswegs nur daran, daß die Welt komplizierter wird. Das parlamentarische Regierungssystem, bei dem das Parlament die Regierung nicht nur kontrolliert, sondern über eine Mehrheit trägt, verschafft durch diese Verflechtung zwangsläufig der Exekutive ein Übergewicht. Hinzu kommt, daß die Negativauslese durch die Auswahlmechanismen in den übermächtigen Parteiapparaten bewirkt, daß der notwendige Sachverstand bei den Karriere-, Berufs- und Nur-Politikern, die unsere Parlamente bevölkern, immer seltener zu finden ist.

Auch bei Gesetzesvorschlägen von Abgeordneten führen daher immer öfter Lobbyisten die Feder. Das ist zwar nicht verfassungswidrig; daß man an seinen Abgeordneten herantreten soll, wenn man ein Anliegen hat, lernt der junge Staatsbürger schließlich schon im Gemeinschaftskundeunterricht. Problematisch wird’s, wenn bei den Volksvertretern Partikularinteressen die Oberhand gewinnen.

Die Gefahr besteht ebenso, wenn Minister sich zu sehr und einseitig auf externe Berater verlassen. Die Frage, warum sie sich nicht zunächst des verbeamteten Sachverstands in ihren Häusern bedienten, ist berechtigt. Schließlich läßt der Steuerzahler es sich einiges kosten, seine demokratisch gewählte Regierung mit ganzen Heerscharen gut dotierter Fachleute auszustatten. Wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen können, dann muß man eben bessere engagieren – oder die Apparate verkleinern.

Bekanntlich geschieht eher das Gegenteil. Die Apparate wachsen, auch weil jede Regierung ihre Getreuen befördern, belohnen und in strategisch wichtigen Stellungen plazieren will. Darunter leidet die Qualität der Regierungsarbeit. Kaum zufällig, daß die rasante Ausweitung der Vergabe von Formulierungs- und Beratungsaufgaben an externe Zuarbeiter unter Rot-Grün begonnen hat. Kanzler Schröder hatte nicht nur eine Vorliebe dafür, sich mit wechselnden Küchenkabinetten zu umgeben, um Widerstände aus der Bürokratie zu umgehen, seine rot-grüne Mannschaft war auch mit einer haarsträubenden Pannenserie von schlampig formulierten Gesetzesvorhaben gestartet, die der Überprüfung durch das Verfassungsgericht nicht standhielten. Schwarz-Rot hat den Mißstand, wie zuletzt das Lissabon-Urteil spektakulär aufgezeigt hat, keineswegs behoben.

Externe Berater sind kein Ersatz für gutes Regieren. Werden Lobbyisten übermächtig, ist das vielmehr ein Krisensymptom: Sie füllen ein Vakuum, das schwache Abgeordnete und inkompetente Regierungen lassen. Nicht minder fatal ist es, auf guten Rat von außen zu verzichten, der neue Horizonte öffnen und vor Betriebsblindheit schützen kann. Thomas de Maizière bekannte jüngst, man habe in der Finanzkrise schmerzlich die Beratung durch unabhängige Experten „vermißt“.

Der Chef des Kanzleramts vergaß nur zu erwähnen, daß man frühere Warnungen solcher Experten leichtfertig in den Wind schlug, solange alles noch bestens zu laufen schien. Die Verantwortung, die richtigen Ratgeber zu wählen, ihre Empfehlungen kritisch zu wägen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, kann der Politik niemand abnehmen. Schon gar kein Berater.

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