© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  37/09 04. September 2009

Juristische Winkelzüge
NS-Raubkunst: Die Erben des Widerstandskämpfers Heinrich Graf von Lehndorff erhalten Eigentum zurück
Paul Leonhard

Das Ölbild „Gruppenbildnis der Familie Lehndorff-Schmettau“ von Johann Heinrich Tischbein wird nicht mehr lange in der Dresdner Gemäldegalerie hängen. Auch die Porträts der Charlotte Luise Gräfin von Schwerin und des Grafen von Schmettau werden wohl nach Ostpreußen zurückkehren. Diese und weitere Kunstwerke sowie Bücher und Kostümteile werden als „Nazi-Raubkunst“ an die Erben der aus Steinort in Masuren stammenden Familie des Hitler-Attentäters Heinrich Graf von Lehndorff zurückgegeben.

Nach einem mehr als 17 Jahre dauernden Streit hat das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) dieses Urteil gefällt. Grundlage ist das Vermögensgesetz, das die Rückgabe von NS-Enteignungen von Oppositionellen, Regimegegnern und rassisch Verfolgten vor 1945 regelt. Man habe in der Sache zwar eine etwas andere Rechtsauffassung, werde aber die Entscheidung akzeptieren, sagt Dirk Burkhardt, Verwaltungsdirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SDK).

Die weltberühmten Sammlungen hätten die Stücke aus Lehndorffschem Besitz gern behalten. Bis zuletzt wurde mit juristischen Winkelzügen versucht, eine Herausgabe zu verhindern. „Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse aus der Provenienzforschung ist früheres Eigentum der Familie von Lehndorff nicht mit der notwendigen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen“, formulierte Burghardt Mitte Juli im gestelzten Verwaltungsdeutsch. Bei sechs Gemälden und einer Zeichnung bestehe lediglich „eine hohe Wahrscheinlichkeit“, und bei einem weiteren Gemälde seien „Hinweise auf ein solches Eigentum vorhanden“.

Die SKD behaupteten, die Gemälde könnten auch aus dem Besitz der Familie von Lorck stammen. Diese hatte wie die Lehndorffs bis 1945 in Steinort gelebt, wenn auch auf der anderen Seite des Mauersees. Eigentumsvermengung sei „ein beliebtes Argument gegen Restitution“, sagt Lehndorff-Anwalt Gerhard Brand, der bereits die Ansprüche des ehemaligen sächsischen Königshauses gegenüber dem Freistaat erfolgreich durchgesetzt hat.

In Chemnitz zeigt man sich wenig kooperativ

Daß die renommierten Kunstsammlungen vor dieser Argumentation nicht zurückschrecken, dürfte darin begründet liegen, daß die Familie von Lorck keinen Restitutionsanspruch gestellt hat und aus ihrem Besitz stammende Kunstschätze damit im Besitz der Museen bleiben können. Die Lorcks hätten sich die umstrittenen Gegenstände aus Steinort angeschaut und mitgeteilt, daß ihnen davon nichts gehörte, sagt Brand.

Die beiden adligen Familien hatten Teile ihres Besitzes 1944 auf die Burg Kriebstein und in die Kirche in Wechselburg ausgelagert, um sie vor Kriegseinwirkungen zu schützen. Der Stauffenberg-Vertraute Heinrich Graf von Lehndorff wurde nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 zum Tode verurteilt und am 4. September 1944 hingerichtet, sein Besitz von den Nationalsozialisten eingezogen.

Die sächsischen Kommunisten sahen nach 1945 keine Veranlassung, den Erben etwas zurückzugeben. Nach Archivrecherchen dienten sie das Lehndorffsche Eigentum sogar den russischen Besatzern als Reparationsgut an. Den Rest sicherten sich 1948 die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und die Kunstsammlung Chemnitz, die wiederum einiges als Dauerleihgabe an das Grassi-Museum für Angewandte Kunst Leipzig abtrat. Mehr als 300 Gegenstände – Möbel, Porzellan, Geschirr, Briefe, Zeichnungen – verblieben auf Burg Kriebstein und wurden später in das dortige Museum integriert.

Während der Kriebsteiner Museums­chef seit Jahren gute Beziehungen zur Familie von Lehndorff pflegt und für ihn die Rückgabe des Eigentums eine Selbstverständlichkeit ist, zeigt man sich in Chemnitz wenig kooperativ. Obwohl auf den strittigen Möbeln sogar ein Prägedruck „Schloß Steinort, Kreis Angerburg“ zu finden war, wollte Chemnitz nur drei der neun Stücke herausgeben.

Erst nach dem Urteil des Bundesamtes gehen Renaissanceschränke, eine Rokoko-Kommode, eine Hochzeitstruhe und das sogenannte Giraffenklavier an die Besitzer zurück. Diese vermuteten weitere 22 Stücke im Museum, das sich derzeit weigert, Anwalt Brand Einblick in die Zugangsbücher von 1948 zu gewähren. Die Begründung: Datenschutz und konservatorische Gründe. Wenn Museen NS-Raubkunst in ihren Beständen nicht offenlegen, dann sei das „ein unerhörter Vorgang“, so Brand. 290 weitere Forderungen warten auf Bearbeitung

Der Anwalt war nach der Regelung der Erbfolge des Adelsfamilie aktiv geworden. Seit August 2008 stand fest, daß Carl Graf von Lehndorff die Liegenschaften erhält, während den Töchtern die beweglichen Gegenstände zugesprochen wurden. Vera von Lehndorffs Lebenstraum ist es jetzt, den einstigen Familienbesitz in Ostpreußen als deutsch-polnische Begegnungsstätte zu restaurieren. Das verfallene Schloß soll soweit möglich historisch getreu mit Möbeln und Kunstwerken ausgestatten werden.

In den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden warten derweil weitere 290 Restitutionsforderungen auf ihre Abarbeitung. In den meisten Fällen wird wohl ebenfalls das Bundesamt entscheiden müssen.

Gruppenbildnis der Familie Lehndorff-Schmettau, Gemälde von Johann Heinrich Tischbein d. Ä.: Der Besitz wurde 1944 eingezogen

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