© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  38/09 11. September 2009

Schutz Homosexueller im Grundgesetz
CDU-Bauchladen
von Jürgen Liminski

Die schwarz-grüne Regierung in Hamburg will Artikel 3 GG ergänzen mit Bezug auf die sexuelle Identität. Die Begründung ist dünn: Homosexuelle seien durch das Grundgesetz nur unzureichend geschützt. Tatsache ist, daß keine andere Gruppe der Gesellschaft in den letzten Jahren so deutlich umsorgt und rechtlich aufgewertet wurde wie die Gleichgeschlechtlichen. Warum also diese Initiative? Es gibt einen politischen Grund: Sollte es am 27. September für Schwarz-Gelb nicht reichen, kommt für die CDU die Große Koalition oder eben eine Jamaika-Konstellation in Frage. Dafür muß den Grünen etwas geboten werden. Wie immer greift man in Unionskreisen da in den gesellschaftspolitischen Bauchladen. Eine Verfassungsänderung klingt pompös, ist kostenfrei und befriedigt in der Tat viele Grüne.

Wenn die Initiative der Hansestadt im Bundesrat erörtert wird, darf man gespannt sein. Vielleicht fällt einem der bürgerlichen Politiker auf, daß man damit auf Kollisionskurs zu Artikel 6 des Grundgesetzes geht. Denn es wäre ja diskriminierend, einem gleichgeschlechtlichen Paar wegen seiner sexuellen Orientierung die Adoption von Kindern zu verweigern oder dieses Paar nicht vollständig der Ehe aus Artikel 6 gleichzustellen. Der besondere Schutz, unter dem diese Institution bisher stand, wäre damit völlig ausgehöhlt.

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