© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  38/09 11. September 2009

LOCKERUNGSÜBUNGEN
Lebensplanung
Karl Heinzen

Wer die familienpolitischen Innovationen der vergangenen 20 Jahre, die auf ein symbolisches finanzielles Dankeschön des Staates für die Entscheidung zum Nachwuchs setzten, als „Zuchtprämie“ brandmarkte, wird durch die Statistik nun eines besseren belehrt. Auch im Jahr 2008 verharrte die Zahl der von einer Frau aus der Wohnbevölkerung in die Welt gesetzten Kinder mit durchschnittlich 1,38 auf einem europaweit rekordverdächtig niedrigen Niveau. Die Steigerung um 0,01 gegenüber dem Vorjahr ist statistisch wohl als Zufall zu vernachlässigen.

Mehr Kindergeld, eine Neuregelung der „Elternzeit“ und mehr Plätze in Kinderverwahranstalten, die der Mutter einen schnelleren Wiedereinstieg in den Beruf erlauben, scheinen somit keine Faszination auf jene auszuüben, die einer Fortpflanzung reserviert gegenüberstehen oder es mit einem Prototypen bewenden lassen wollen. Diese Verweigerungshaltung ist zu begrüßen, da ansonsten dem Staat der Vorwurf gemacht werden müßte, durch Lockangebote Bürger in ihrer individuellen Lebensplanung beeinflußt zu haben. Dies steht ihm in einer Demokratie jedoch nicht zu, er hat vielmehr das, was die Menschen für sich selbst als richtig erachten, nicht nur zu respektieren, sondern zur Grundlage seiner Politik zu machen.

Handlungsbedarf des Staates läßt sich im übrigen auch aus dem so oft zu hörenden Argument, Kinderlose oder Kinderarme würden den sogenannten Generationenvertrag aushöhlen, mitnichten ableiten. Dieses ist nämlich wenig stichhaltig: Zum einen liegt die Zeit der „Babyboomer“ so weit zurück, daß ein Großteil der heutigen Rentner gar keinen anderen Familiensinn entwickelte als die heute im Berufsleben stehenden Bürger. Zum anderen können diese darauf verweisen, daß sie mit ihren laufenden Beiträgen zu den Sozialversicherungen jene Alten reichlich entschädigen, die durch Kinder einst eine Minderung ihrer Lebensqualität hinnehmen mußten, während sie selbst im Alter deutlich abgespeckte Renten zu erwarten haben und zusätzlich privat vorsorgen müssen.

Berechtigte Klage dürfen somit einzig Migranten führen, die immer noch weit überdurchschnittliche Kinderzahlen aufweisen, den Sozialstaat mit ihren Beiträgen am Leben erhalten und doch mit knapp bemessenen Altersbezügen werden auskommen müssen. Hier kann man sich jedoch damit trösten, daß diese Ungerechtigkeit bereits in der zweiten oder dritten Generation überwunden ist – schließlich läßt sich der Erfolg der Integration am besten daran ablesen, daß der Kinderwunsch der Einwanderer erlischt.

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