© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/09 25. September 2009

Kennzeichnung von Polizisten
Verletzte Fürsorgepflicht
von Jan Timke

Künftig sollen alle Berliner Polizisten eine persönliche Kennzeichnung (Name oder Nummer) an der Uniform tragen. Durch die Kennzeichnung könnten Beamte bei Fehlverhalten schneller identifiziert werden. Doch das überzeugt nicht. Denn es gibt schon heute Möglichkeiten, Verstöße gegen die Vorschriften aufzuklären: so die Nachweisführung über die Streifentätigkeit im elektronischen Einsatztagebuch und Videomitschnitte der Polizei bei Demonstrationen.

Eine persönliche Kennzeichnung von Polizisten auf der Uniform ist also überflüssig. Sie birgt aber die Gefahr, daß der Beamte die für den Eigenschutz erforderliche Anonymität verliert. Damit steigt das Risiko, daß er und seine Familie im privaten Bereich attackiert werden. Entsprechende Drohungen vor allem aus dem linksradikalen Spektrum („Ich weiß jetzt, wo du wohnst!“) häufen sich schon jetzt. Mit der Kennzeichnung von Polizeibeamten verletzt der Staat die ihm obliegende Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bediensteten. Die Maßnahme zeigt zudem, wie gering die politische Rückendeckung für die Polizei in Berlin ist. Etwas anderes darf der Wähler von der Regierung aus SPD und SED-Nachfolgern auch nicht erwarten.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen