© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  44/09 23. Oktober 2009

Linksextremisten hinter Schloß und Riegel
Brandanschläge: Ein Berliner Gericht hat drei Mitglieder der Terrororganisation Militanten Gruppe zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt
Hinrich Rohbohm

Die linksextreme Szene schäumt. Erstmals könnten die vermutlich zumeist von Linksextremisten begangenen Brandanschläge im Großraum von Berlin zu juristischen Konsequenzen führen. Am vergangenen Freitag hat das Berliner Kammergericht in Moabit drei Mitglieder der sogenannten „Militanten Gruppe“ wegen versuchter Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, daß Axel H., Oliver R. und Florian L. am 31. Juli 2007 in Brandenburg an der Havel versucht haben, mehrere Bundeswehr-Lastwagen anzuzünden. Nach Ansicht der Richter seien die drei 37 bis 48 Jahre alten Männer als Mitglieder der Militanten Gruppe aktiv gewesen, der Axel H. seit 2005 und die beiden anderen Beschuldigten seit 2006 angehören sollen. Die Gruppe soll zwischen 2001 und 2007 für 25 Brandanschläge im Großraum von Berlin verantwortlich gewesen sein, wodurch ein Gesamtschaden von 840.000 Euro entstanden war.

Neben Einrichtungen von Bundeswehr und Polizei galten Institutionen wie Arbeitsämter und Gerichte als Anschlagsziele der Untergrundorganisation, die mittlerweile ihre Auflösung verkündet hat. Nach Auffassung des Gerichts bestehe ein Zusammenhang zu der Serie von Brandanschlägen auf parkende Autos in der Hauptstadt. Zwar könne den Angeklagten die Beteiligung an weiteren Anschlägen nicht nachgewiesen werden. Jedoch müsse man ihnen zur Last legen, sich in Kenntnis der Taten der Gruppe angeschlossen zu haben, um eine „kommunistische Weltherrschaft“ zu erreichen.

Axel H. und Oliver R. wurden zu jeweils dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, der psychisch kranke Florian L. kommt ein halbes Jahr weniger hinter Gitter. Mit den Urteilen folgten die Richter den Anträgen der Bundesanwaltschaft, die zuvor betonte, daß es sich bei den Angeklagten um Überzeugungstäter handle, die keine Reue gezeigt hätten. Die Verteidigung hatte auf Plädoyers für ihre Mandanten verzichtet. Sie wirft der Staatsanwaltschaft vor, ihre Anklage unter dem Druck des Verfassungsschutzes zugespitzt zu haben.

Der Prozeß war am 25. September vorigen Jahres eröffnet worden. Zum Verhandlungsauftakt waren damals neben einer linken Unterstützungsgruppe auch die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke sowie der Ex-MdB und Ex-Stasi-IM Heinrich Fink von der Linkspartei als Beobachter erschienen. Zudem hatten unter anderem die Bundestagsabgeordneten Inge Höger und Sevim Dagdelen sowie die Landespolitiker Klaus Bartl, Evrim Baba und Barbara Borchardt (alle Linkspartei) eine Unterstützungserklärung für die Angeklagten unterzeichnet.

Vermutlich aus Wut und Frust über das Urteil verübten Linksextremisten in der Nacht zum Sonntag einen Anschlag auf zwei Transporter der Deutschen Post-Tochter DHL in Erfurt. In der Nacht zuvor waren in der Stadt zudem zwei Packstationen der Firma beschädigt worden. Der Polizei liegt ein Bekennerschreiben vor, in dem die Verfasser ihre Solidarität mit den drei Verurteilten erklären. Darüber hinaus kam es in Berlin, Hamburg, Bremen, Hannover, Stuttgart, Düsseldorf, Marburg und Hannover zu Solidaritäts-Demonstrationen von Linksradikalen für die drei Angeklagten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten an, in Revision gehen zu wollen. Die Beschuldigten bleiben daher bis zur endgültigen Entscheidung weiter auf freiem Fuß. Lediglich einmal die Woche müssen sie sich bei der Polizei melden.

Immer wieder wurden in den vergangenen Wochen, Monaten und Jahren in Berlin Autos in Brand gesetzt. Die Täter konnten zumeist entweder nicht gefaßt werden, oder die Beweise reichten für eine Verurteilung nicht aus. Der Vorsitzende Richter Josef Hoch sprach in seiner Urteilsbegründung von einer Vorbildwirkung, die von den Beschuldigten angestrebt worden sei, um Nachahmungstaten zu provozieren und hohen Sachschaden zu erzielen.

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