© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  49/09 27. November 2009

Meldungen

Tories planen Truppen-Abzug aus Deutschland

LONDON. Die Tories wollen bei einem Wahlsieg 2010 die sogenannte britische Rheinarmee (British Forces Germany/BFG) aus Deutschland abziehen. Die Präsenz sei nicht mehr notwendig, nachdem die Bedrohung durch die Sowjetarmee nicht mehr bestehe. „Ein Verbleib der Truppen in Deutschland ist jetzt nicht notwendig für das, was wir als Staat tun müssen“, erklärte der wehrpolitische Sprecher der britischen Konservativen, Liam Fox, im Daily Telegraph. Es sei nicht länger möglich, ein Fünftel der Armee dauerhaft an den europäischen Kontinent zu binden, während andererseits im Verteidigungsetat gespart und gleichzeitig in Afghanistan Krieg geführt werden müsse, so Fox. Innerhalb der Nato müßten aber die Lasten neu verteilt werden. Wenn andere Länder eine stärkere Rolle in der Kontinentalverteidigung übernähmen, dann hätten Briten und Franzosen freie Hand für exterritoriale Aufgaben, so Fox. Der bisherige Beitrag könnte von Nato-Mitgliedern wie Polen erbracht werden. Die BFG umfassen knapp 25.000 Soldaten, die in Herford, Gütersloh, Hohne und Paderborn stationiert sind (siehe den Kommentar auf Seite 2).

 

Polen: Wieder ein Kreuz in das Staatswappen?

WARSCHAU. Die katholische Vereinigung Unum Principium (UP) will das Kreuz wieder im polnischen Staatswappen verankern. „Es geht uns darum, das lateinische Kreuz auf die Spitze der Krone des weißen Adlers zurückzubekommen“, sagte UP-Sprecher Krzysztof Zagozda der Zeitung Rzeczpospolita. 1927 war das Kreuz aus dem Wappen der Republik Polen entfernt worden. „Ein Kreuz in der nationalen Symbolik ist wichtig aus patriotischer Hinsicht“, so Zagozda. Man wolle ein entsprechendes Gesetzesprojekt in den Sejm einbringen und dafür die notwendigen 100.000 Unterschriften sammeln. Die Initiative ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der entschieden hatte, daß Kreuze im Klassenzimmer die Religionsfreiheit der Schüler beeinträchtigten (JF 47/09).

 

Oberstes Gericht gegen private Gefängnisse

JERUSALEM. Das Oberste Gericht von Israel hat die 2004 gesetzlich ermöglichte Privatisierung des Strafvollzugs untersagt. Eine privat geführte Haftanstalt würde „den Grundrechten der Häftlinge und ihrer persönlichen Freiheit und Menschenwürde ernstlichen Schaden zufügen“, hieß es in der Begründung. Kosteneinsparung sei kein ausreichendes Argument dafür, das Gewaltmonopol des Staates auszulagern. Privatfirmen könnten versuchen, auf Kosten der Häftlinge den Gewinn zu steigern, etwa durch Einsparungen beim Essen und bei der Ausstattung, argumentierten die Richter.

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