© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  51/09 11. Dezember 2009

LOCKERUNGSÜBUNGEN
Staatsaufgabe
Karl Heinzen

Ab der Jahreswende will die Bundesregierung damit beginnen, ihr Versprechen einzulösen, daß Bürger und Unternehmen finanziell entlastet werden. Da dies das sowieso schon spektakuläre Haushaltsdefizit zunächst weiter vergrößern wird, kann ihr niemand übelnehmen, wenn sie über eine eventuelle Gegenfinanzierung nachdenkt. Unterstützt wird sie dabei durch Wissenschaftler, die vom Finanzministerium noch unter der Ägide von Peer Steinbrück beauftragt wurden, in der bunten Vielfalt staatlicher Subventionen potentielle Streichkandidaten zu identifizieren.

Nicht ganz unerwartet ist die nun vorgelegte Empfehlungsliste der Berater recht lang geworden. Verständnis bringen sie nur für sehr wenige „Subventionstatbestände“ wie etwa die Riesterrente oder den Sparerfreibetrag auf. Die meisten Vergünstigungen oder Förderungen jedoch sollten nach ihrer Auffassung entweder gänzlich entfallen oder wenigstens „grundlegend gestrafft“ werden.

So forsch die Vorschläge der Experten auch klingen mögen, so bescheiden nimmt sich die Entlastung aus, die ihre Umsetzung für den Staatshaushalt brächte. Selbst im günstigsten Fall würden die Einsparungen 15 Milliarden Euro kaum übersteigen. Damit wäre nicht einmal der Einnahmenausfall durch die geplante Steuerreform kompensiert, von den Mehrausgaben zur Abfederung der Wirtschaftskrise ganz zu schweigen.

Zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangt man hier nur, wenn man den Begriff der Subvention weniger eng als die Experten faßt. Es gilt anzuerkennen, daß streng genommen jegliche Staatstätigkeit eine Subventionierung einer begrenzten Zahl von Bürgern darstellt und durch eine Marktlösung ersetzt werden kann. Selbst „klassische“ Staatsaufgaben stellen hier keine Ausnahme dar. So subventionieren öffentliche Bildungsausgaben junge Menschen und deren Eltern, die die erforderlichen Mittel auch aus eigener Tasche aufbringen könnten. Der kostspielige Unterhalt von Polizei und Justiz kommt nur jenen zugute, die sich nicht zutrauen, ihr Recht in die eigene Hand zu nehmen. Investitionen des Staates in Verkehrswege liegen nur im Interesse von Bürgern, die sie auch benutzen, und könnten mindestens so effizient von Privaten vorgenommen werden. Sogar ein Staat, der einfach nur da wäre und nichts mehr unternähme, bliebe ein Subventionssünder: Er hätte immer noch Politiker und ihren Apparat zu alimentieren. Wer es wirklich ernst meint mit dem Subventionsabbau, darf daher nicht vor der Konsequenz zurückschrecken, den Staat an sich in Frage zu stellen.

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