© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/10 19. Februar 2010

WIRTSCHAFT
Bürgergeld statt Hartz IV
Klaus Peter Krause

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, aber beendet ist der Fall noch nicht. Das zeigt die über dieses „Hartz-IV-Urteil“ prompt entbrannte politische Debatte. Das Urteil läßt für die Politik viel interpretativen Spielraum. Alle loben die Entscheidung, wollen jedoch unterschiedliche Konsequenzen aus ihr ziehen. Die einen sehen darin eine Aufforderung, die Regelsätze der Hartz-IV-Zahlungen für Erwachsene und Kinder zu erhöhen. Andere wollen sie kürzen, aber im Einzelfall die Sockelleistung um einen aktuellen konkreten Bedarf aufstocken. So war es übrigens vor den sogenannten Hartz-Reformen gewesen. Wieder andere wollen mit höherem Regelsatz nur die Kinder beglücken, nicht die erwachsenen Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Für mehr Sach- anstelle von mehr Geldleistungen für Kinder plädiert Ministerin Ursula von der Leyen; dadurch sollen vor allem bedürftige Schulkinder bessergestellt werden.

Die FDP möchte „Hartz IV“ abschaffen und an dessen Stelle das „Bürgergeld“ aus ihrem Wahlprogramm setzen. Dieses soll alle steuerfinanzierten Sozialleistungen des Staates zusammenfassen und das gesamte Sozialsystem modernisieren. Nach FDP-Angaben handelt es sich um 138 solcher Leistungen, verwaltet von 45 verschiedenen staatlichen Stellen. Die Folge seien hohe Kosten, viele Fehler und Informationsverluste. Würden die Zahlungen auf die Finanzämter konzentriert, brauchte die Bedürftigkeit nur einmal statt mehrmals geprüft werden. Das wäre in der Tat sinnvoll. Gleichwohl handelt es sich um eine überaus komplizierte Materie, die sehr unterschiedlichen Menschen gerecht werden muß. Das (und anderes) hinzukriegen, ist wahrhaft schwer. Daß dies in Deutschland gelingt und wirklich ein Ausweg ist, wagt man kaum zu hoffen.

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