© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  12/10 19. März 2010

Blaupause für die Antifa-Republik
Brisanter Volkskammer-Entscheid: Verbot der Republikaner auf dem Gebiet der DDR
Peter Lattas

Am 5. Februar 1990 verbot die letzte ohne freie Wahlen gebildete Volkskammer den Republikanern alle Aktivitäten auf dem Gebiet der Noch-DDR – einschließlich der Teilnahme an der ersten nicht von der SED gesteuerten Volkskammerwahl, die zugleich auf den 18. März vorverlegt wurde. Das vorläufig letzte Parteienverbot in Deutschland bestand zwar nur ein halbes Jahr, bedeutete aber für die Betroffenen einen schweren Rückschlag beim Aufbau neuer Strukturen in den mitteldeutschen Ländern und trug wesentlich dazu bei, ihren im Vorjahr begonnenen kometenhaften Aufstieg vorerst zu beenden.

Als Grundlage diente die unter Staats- und SED-Chef Erich Honecker erlassene DDR-Verfassung von 1974. Ein weiterer Legitimierungsversuch wurde mit einem zwei Wochen später von der Volkskammer beschlossenen Parteiengesetz nachgereicht. Fragwürdig war dieses willkürliche Vorgehen unter Ausschluß des Rechtswegs auch wegen des damit verbundenen Einreiseverbots für den unter parlamentarischer Immunität stehenden Parteichef und Europaabgeordneten Franz Schönhuber, das bei einem demonstrativen Einreiseversuch wenige Tage später auch exekutiert wurde.

Ob dem Verbot eine Ermunterung aus Bonn vorausging, ist nicht belegbar, liegt angesichts des massiven Engagements der westdeutschen Bundestagsparteien im Volkskammerwahlkampf aber nahe. Am Tag des Verbotsbeschlusses wurde in West-Berlin in Anwesenheit von Bundeskanzler Helmut Kohl das CDU-nahe Wahlbündnis Allianz für Deutschland aus DDR-CDU, DSU und Demokratischem Aufbruch (DA) gegründet, dem auf diese Weise unliebsame Konkurrenz zur Rechten erspart blieb. Trotz der manifesten Schwächen des Personals der ersten Stunde, allen voran des von Schönhuber präsentierten Sprechers der DDR-Republikaner Hans-Rudolf Gutbrodt, konnten die Republikaner angesichts der nicht festgelegten mitteldeutschen Wählerschaft bei freien Wahlen mit einigem Recht auf ein gutes Abschneiden hoffen.

1989 waren die Republikaner nahezu aus dem Nichts zum Etabliertenschreck der Bundesrepublik geworden. Im Januar 1989 hatten sie bei den Berliner Abgeordnetenhauswahlen überraschend 7,5 Prozent und elf Mandate gewonnen. Im Juni 1989 folgte mit 7,1 Prozent der Einzug ins Europaparlament. Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg brachten im Oktober 1989 weitere Erfolge. Der übereifrige NRW-Verfassungsschutz nahm damals bereits die Beobachtung der Partei auf.

Noch Ende Januar 1990 war in Leipzig der erste mitteldeutsche Kreisverband der Republikaner gegründet worden. Obwohl man das Betätigungsverbot ignorieren wollte, stagnierte danach der mit großen Erwartungen verknüpfte Aufbau und die Konsolidierung funktionierender Parteistrukturen.

Erst am 7. August 1990 wurde das mit geltendem Bundesrecht nicht zu vereinbarende Parteienverbot durch das Präsidium der Volkskammer stillschweigend zurückgenommen. Die abschreckende Brandmarkung als „faschistische“ Partei wirkte indes weiter nach. Bei den ersten Landtagswahlen in den mitteldeutschen Bundesländern konnten die Republikaner entweder nicht antreten oder nur Splitterergebnisse erreichen; bei der gesamtdeutschen Bundestagswahl am 2. Dezember 1990 erzielten sie lediglich 2,1 Prozent und schnitten wiederum in Mitteldeutschland deutlich schwächer ab. Bis heute sind die Republikaner eine vorwiegend westdeutsche Partei geblieben.

Erst nach zwei Jahren nahmen die Partei auf dem Höhepunkt der Asyldebatte durch den Einzug in den baden-württembergischen Landtag unter dem späteren Bundesvorsitzenden Rolf Schlierer den Anlauf zu einem zweiten Höhenflug. Die Quittung dafür war die erst fünfzehn Jahre später überwundene diskriminierende Beobachtung durch sämtliche Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Die Blaupause für die damit anhebende, von SED-PDS-Linkspartei und den westdeutschen Parteien gemeinschaftlich betriebene Diskriminierungspolitik „gegen Rechts“ hat nach Ansicht des Juristen Josef Schüßlburner die DDR-Volkskammer im Februar 1990 geliefert.

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