© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/10 02. April 2010

Schnüffeleien
Fingierte Profile
Patrick Schmidt

Was jetzt durch einen FBI-Bericht bestätigt wurde, ist längst gängige Praxis von Ermittlungsbehörden: die Nutzung von sozialen Netzwerken bei Ermittlungen aller Art. Ob Privatdetektiv, Polizei oder der Gerichtsvollzieher, sie alle nutzen mittlerweile Facebook & Co. So wurde das eigene Facebook-Profil einer Kanadierin zum Verhängnis, die wegen Depressionen arbeitsunfähig wurde. Als die Ermittler der Krankenkasse auf ihrer Profilseite Bilder von ausgelassenen Feiern und Strandurlauben fanden, strichen sie umgehend die Zuwendungen. In Rußland nutzen vermehrt Gerichtsvollzieher die Netzwerke, um säumigen Schuldnern den Kuckuck auf ihre Wertsachen kleben zu können. Dort geben sich die Ermittler als „scharfe Blondine“ aus und forcierten ein Treffen mit den Delinquenten. Doch statt Kaviar und Krimsekt serviert man dann den Mahnbescheid. So wollen nun auch die Bundesländer Bayern und Hamburg ihre Rasterfahndung auf die sozialen Netzwerke ausdehnen. Mit fingierten Profilen soll es den Ermittlern künftig leichter gemacht werden, Straftaten aufzudecken oder flüchtige Verdächtige aufzuspüren. Ob und in welchem Umfang dies der Gesetzgeber gestattet, bleibt aber noch im dunkeln.

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