© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  15/10 09. April 2010

Es darf spekuliert werden
Wenn die Gerüchteküche brodelt: Gerhard Schröder will nicht der Beifahrer von Margot Käßmann gewesen sein
Thorsten Thaler

Unter der Vielzahl von Kommentaren zum schnellen Rücktritt von Margot Käßmann als EKD-Ratsvorsitzende und als Landesbischöfin von Hannover nach ihrer Alkoholfahrt Ende Februar ragte einer heraus, weil er, statt zu erklären, Rätsel aufgab. Der Rücktritt habe vermutlich „andere Gründe, die wir nicht kennen, die aber an den Tag gekommen wären, wenn Käßmann im Amt ausgeharrt hätte – und die sie es dann unweigerlich gekostet hätten“, schrieb Volker Zastrow am 28. Februar in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Damit spielte er offensichtlich auf den mysteriösen Beifahrer an, der bei Käßmanns Trunkenheitsfahrt neben ihr im Auto gesessen haben soll.

Seit vergangener Woche nun darf munter spekuliert werden, ob es sich dabei um Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) handelt. Schröder selbst bestreitet das und geht juristisch gegen eine entsprechende Behauptung des Hamburger Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel vor. Der 45jährige hatte Ende März in einem Blogbeitrag auf seiner Internetseite (www.steinhoefel.de/blog) geschrieben, er habe „aus zuverlässiger Quelle“ erfahren, daß Schröder der Beifahrer von Bischöfin Käßmann gewesen sein soll. Jetzt verlangt Schröders Anwalt Michael Nesselhauf von Steinhöfel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, wie auf Steinhöfels Internetseite zu lesen ist. Damit will der Altkanzler die Behauptung über sich und Käßmann sowie ihre Veröffentlichung beziehungsweise sonstige Verbreitung bei Vermeidung einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro „für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung“ verbieten lassen.

Dem Münchner Nachrichtenmagazin Focus teilte Nesselhauf mit, Steinhöfels Behauptung sei „frei erfunden“. Steinhöfel hingegen sagte dem Blatt, daß er zwei unabhängige Quellen habe und die von Schröders Anwalt geforderte Erklärung nicht unterzeichnen wolle. „Soll er doch Hauptsacheklage erheben. Dann könnte ich Frau Käßmann als Zeugin laden“, wird Steinhöfel zitiert. Margot Käßmann will sich laut Auskunft der EKD nicht weiter dazu äußern. Man darf gespannt sein, wie die Sache weitergeht. Fortsetzung folgt demnächst hier im Komödienstadl.

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