© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/10 23. April 2010 Meldungen Freispruch erster Klasse für Oberst Klein BERLIN. Als Freispruch erster Klasse hat der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck, die Entscheidung der Bundesanwaltschaft bewertet, das Ermittlungsverfahren gegen den für den Luftschlag im afghanischen Kundus verantwortlichen Oberst Georg Klein einzustellen. Das Urteil sei kein Freibrief, die Verhältnismäßigkeit zu verlassen, stärke aber die Rechtssicherheit, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. Der Deutsche Bundeswehrverband wertete die Einstellung des Verfahrens als sehr, sehr positiv. Nicht immer, wenn die Soldaten von der Schußwaffe Gebrauch machen, schaue ihnen künftig der Staatsanwalt über die Schulter, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Wolfgang Schmelzer, der Zeitung. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft habe der Befehl für den Luftschlag weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verletzt. Bei dem Luftangriff auf zwei Tanklaster am 4. September 2009 lassen sich nach Ansicht der Bundesanwaltschaft 50 Opfer namentlich nachweisen. Eine weitere Aufklärung sei nicht möglich. Bislang war von 17 bis zu 142 möglichen Opfern berichtet worden.
Bundesregierung überprüft Ehrenmal BERLIN. Die Bundesregierung hat angekündigt, die auf dem Ehrenmal der Bundeswehr verewigten Soldaten auf eine mögliche Vergangenheit im Nationalsozialismus zu überprüfen. Die Linkspartei hatte in einer Kleinen Anfrage Auskunft darüber verlangt, ob am Ehrenmal womöglich Kriegsverbrechern der Wehrmacht oder Waffen-SS gedacht werde. Daraufhin veröffentlichte die Regierung nun die Namen von 3.182 Soldaten, die infolge der Ausübung ihrer Dienstpflicht für die Bundesrepublik Deutschland ihr Leben verloren (Stand vom 16. März 2010). Die Linkspartei hatte in ihrer Anfrage vor der Übernahme von Angehörigen faschistischer Generalstäbe durch die Bundeswehr gewarnt, deren nun im neuen Bundeswehr-Ehrenmal gedacht werden könnte.
Rasse aus dem Grundgesetz streichen BERLIN. Der Begriff der Rasse soll nach dem Willen des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus dem Grundgesetz getilgt werden. Jede Theorie, die auf die Existenz von Rassen hinweise, sei selbst bereits rassistisch, teilte Institutsleiterin Beate Rudolf in der vergangenen Woche zur Begründung mit. Eine Änderung des Grundgesetzes wäre ein wichtiges Signal, um die scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen zu beenden. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es unter anderem, niemand dürfe wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden. Nach Vorstellungen des Instituts soll der Begriff Rasse künftig durch ein Verbot rassistischer Benachteiligung oder Bevorzugung ersetzt werden.
JF im Netz Tea-Party-Bewegung Braucht auch Deutschland eine Tea-Party-Bewegung? Ja, nur mit einer basisdemokratischen Struktur ohne festes Organisations-Korsett läßt sich der bürgerliche Protest wirksam in die Öffentlichkeit tragen. 20,3 % Ja, eine solche Bewegung wäre die ideale Alternative zu den bislang stets gescheiterten (Splitter-)Parteien rechts von CDU/CSU. 33,1 % Nein, der mangelnde Erfolg der Konservativen in Deutschland ist keine Frage der Organisationsstruktur. Es fehlt vor allem an charismatischen Persönlichkeiten, welche die unterschiedlichen Interessen bündeln könnten. 25,6 % Nein, das Konzept läßt sich nicht einfach kopieren, da die politischen Verhältnisse in den Vereinigten Staaten ganz anders als bei uns sind. 21 % abgegebene Stimmen gesamt: 2079 aktuelle Umfrage ... Ist die FDP auf dem Weg, eine bundesdeutsche FPÖ zu werden? ... stimmen auch Sie ab unter www.jungefreiheit.de |