© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  19/10 07. Mai 2010

Meldungen

Verfassungsrechtler: „Burka-Verbot denkbar“

Berlin. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hält angesichts des Burka-Verbots in Belgien (siehe Seite 9) eine solche Regelung auch in Deutschland für denkbar. „Unseres Gesellschaft lebt davon, daß sie kommuniziert. Wir haben eine Verfassung für eine Gemeinschaft von Menschen. Wenn Menschen sich verhängen, dann geht das an die Grundlagen unseres Gemeinwesens“, sagte Jentsch dem Kölner Stadt-Anzeiger. Zwar könnten sich Gegner eines Burka-Verbots auf das Gebot der freien Entfaltung der Persönlichkeit berufen. Doch auch dieses Recht sei nicht unbegrenzt. „Im übrigen haben wir Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar sei. Das rechtfertigt es, darüber nachzudenken, ob ein solches Verbot nicht auch bei uns Sinn und Zweck hat“, sagte Jentsch.

 

Hessen: CDU-Politiker Irmer kritisiert Islam

Wiesbaden. Islamkritische Äußerungen des stellvertretenden CDU-Fraktionschefs im Hessischen Landtag, Hans-Jürgen Irmer, haben heftige Reaktionen ausgelöst. Die Koalitionsparteien CDU und FDP distanzierten sich „sehr klar und deutlich und geschlossen“ von Irmers Aussagen, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung den CDU-Fraktionsvorsitzenden Christean Wagner. Irmer hatte in der Wetzlaer Neuen Zeitung die Ernennung der türkischstämmigen CDU-Politikerin Aygül Özkan zur niedersächsischen Sozialministerin kritisiert.  Im gleichen Artikel sprach sich Irmer auch gegen eine Masseneinwanderung aus dem islamischen Kulturraum aus und bezeichnete diese als gefühlte Landnahme. „Der Islam ist auf die Eroberung der Weltherrschaft fixiert. Wir brauchen nicht mehr Muslime, sondern weniger.“ Die Opposition kritisierte den CDU-Politiker daraufhin scharf und warf ihm Rassismus vor. Irmer entschuldigte sich inzwischen und nannte seine Aussagen einen „großen Fehler“.

 

Urteil: Schornsteinfeger darf im Amt bleiben

Halle. Ein Schornsteinfeger hat erfolgreich gegen den Versuch des Landes Sachsen-Anhalt geklagt, ihm aufgrund seiner Tätigkeit für die NPD den Kehrbezirk zu entziehen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Halle habe der Kläger seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung eines Eilverfahrens, das der Mann bereits vor zwei Jahren angestrengt hatte. Das Landesverwaltungsamt wollte dem Schornsteinfeger, der kein Mitglied der NPD ist, aber der NPD-Fraktion im Kreistag des Burgenlandes vorsteht, den Kehrbezirk aufgrund „rechtsextremer Gesinnung“ entziehen. Man wolle damit einen „Präzedenzfall“ schaffen, hatte Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU) sein Vorgehen begründet. Kritiker sahen darin allerdings ein Berufsverbot, welches mit Bezug auf das Grundgesetz höchst problematisch sei.

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