© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  19/10 07. Mai 2010

Meldungen

Blasphemie: Ein Gesetz für Irlands Muslime

REGENSBURG. In Irland gilt seit dem 1. Januar 2010 ein „Blasphemie-Gesetz“. Man sollte meinen, so höhnt Ralf Sotscheck, taz-Korrespondent in Dublin, die katholische Kirche, für die gerade in diesem Land 2009 ein Annus horribilis war, habe derzeit andere, nämlich „Mißbrauchs“-Sorgen (Kulturaustausch, 2/2010). Tatsächlich hat der irische Klerus aber nicht den geringsten Einfluß auf dieses „Gesetz gegen Gotteslästerung“ genommen, dessen „Vater“ der Justizminister Dermot Ahern ist. Gegen den richtet sich seit Monaten ein Kesseltreiben der Atheisten-Lobby. Obwohl „Gotteslästerern“ nur eine – mit maximal 25.000 Euro allerdings recht saftig ausfallende – Geldstrafe droht, setzen die militanten Eiferer von „Atheist Ireland“ ihr Heimatland nun auf eine Stufe mit Pakistan, wo Blasphemie den Kopf kosten kann. Profitieren würden von dem Gesetz vielleicht nur die Muslime der grünen Insel, nachdem die „Islamische Konferenz“, der 57 Staaten angehören, Ahern bereits applaudiert hat. Ob man künftig gegen blasphemische Äußerungen gerichtlich vorgehen wolle, ließ das Islamic Cultural Centre of Ireland bislang offen.

 

Ein Urteil gegen die Integrationszeloten

MÜNCHEN. Dürfte der Staatsrechtler Josef Isensee entscheiden, ginge der nächste Aachener Karls­preis an den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. So hoch schätzt er nach dessen „Lissabon-Urteil“ die Verdienste dieses Spruchkörpers um „die innere Einigung Europas“ ein (Zeitschrift für Rechtspolitik, 2/2010). Viele seiner Kollegen, so bilanziert Isensee die Urteilsschelte jener Staatsrechtslehrer, „die meinen, sie könnten ihrem ungeliebten nationalen Selbst dadurch entkommen, daß Deutschland in Europa aufginge“, würde eine solche Preisentscheidung jedoch nur empören. Diesen Nationalmasochisten, die Deutschland den „Rekurs auf die Souveränität“ endgültig abschneiden wollten, liege die Lissabon-Entscheidung schwer im Magen. Doch was „Integrationszeloten ein Graus“ sei, bedeute aus der Sicht der Staats- und Unionsbürger ein Verdienst des BVerfG. Mittelbar werde sogar das Legitimationsniveau der EU angehoben durch die „stärkere Aktivierung“ des darob vielleicht auch nicht so erfreuten Bundestags. Und das Urteil helfe, Ängste vor einer „fernen Machtorganisation“ in Brüssel abzubauen, die in den östlichen EU-Staaten gar das Ausmaß „historischer Besatzungsphobien“ erreicht hätten.  

 

Erste Sätze

Unsere erste Aufgabe muß die sein, genauer zu bestimmen, was unsere Aufgabe ist.

Ernst Meumann:  Intelligenz und Wille, Leipzig 1908

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