© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/10 21. Mai 2010

Meldungen

Hebammen kämpfen um ihre finanzielle Existenz

KARLSRUHE. Der Deutsche Hebammenverband hat innerhalb von wenigen Tagen die notwendigen 50.000 Unterschriften für eine Bundestagspetition gesammelt, die sich gegen steigende Haftpflichtprämien für freiberufliche Geburtshelferinnen richtet. Die Petition wies am Freitag vergangener Woche bereits über 80.400 Mitunterzeichner auf. Nun muß sich der Petitionsausschuß mit dem Anliegen des Hebammenverbands beschäftigen. Die Geburtshelferinnen protestieren gegen die zum 1. Juli geplante Erhöhung der Heftpflichtbeiträge. Bei einem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von 7,54 Euro bedeute die Beitragssteigerung für viele freiberufliche Hebammen das finanzielle Aus, warnte die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, Martina Klenk. Eine flächendeckende Versorgung bei Geburten und Wöchnerinnen könne dann nicht mehr sichergestellt werden. Die Leidtragenden seien die Mütter und Kinder mit ihren Familien, sagte Klenk.

 

Umfrage: Bei Streß Rückzug aufs Sofa

BAIERBRUNN. Knapp zwei Drittel der Deutschen (62,9 Prozent) reagieren auf Streß, indem sie sich aufs heimische Sofa zurückziehen und zum Beispiel mit einem Buch oder vor dem Fernseher ablenken. Das hat eine repräsentative Umfrage der GfK Marktforschung Nürnberg im Auftrag des Gesundheitsmagazins Apotheken Umschau ergeben. Beliebte Strategien gegen Streß und zu großen Druck sind auch Sport (30,7 Prozent) und viel Schlaf (44,4 Prozent).

 

Suizidbeihilfe: Kritik an Gesetzentwurf

MÜNSTER. Für nutzlos hält die Initiative Christdemokraten für das Leben (CDL) einen Gesetzentwurf, mit dem anstößige Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden soll. Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) hatte den Entwurf am 7. Mai im Bundesrat eingebracht. Nach seiner Ansicht ist es mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, „wenn Menschen in verzweifelten Lebenssituationen durch entsprechende Werbung geradezu zum Suizid ermutigt werden, indem ihnen vermeintlich leichte Wege vom Leben zum Tod aufgezeigt werden“. Bamberger stellte zugleich klar, daß die Beihilfe zum Selbstmord nicht strafbar ist. Das kritisieren die Lebensrechtler. Wer nur die Werbung unter Strafe stellen wolle, kuriere an Symptomen und nicht an der Krankheit, sagte die CDL-Vorsitzende Mechthild Löhr am 11. Mai. Der Entwurf sei ungeeignet, die Ausnutzung der „Augenblickssituation einer Lebenskrise verzweifelter Menschen“ zu verhindern. Zudem mache es keinen Sinn, durch das neue Gesetz die Werbung für eine Tat zu bestrafen, die selbst straffrei bleibt.

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