© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/10 21. Mai 2010

„Holzelement“-Urteil
Wortakrobatik
Claus-M. Wolfschlag

Der hiesige Streit um das öffentliche Zeigen von Kreuzen, unlängst von der niedersächsischen Ministerin Aygül Özkan neu entfacht, schwelt selbst in der Provinz. 2008 hatte der bekennende Christ Klaus Braungart aus dem hessischen Rödermark eigenmächtig ein 1,40 Meter großes Holzkreuz an der Wand seiner sanierten Fachwerkscheune angebracht. Diese grenzt direkt an das Gartengrundstück des sich provoziert fühlenden Nachbarpaares Müller, das das Kreuz erst mit einer Plane verhüllte (JF 24/08), dann in der Karwoche 2009 gewaltsam von der Scheunenwand trennte und über Braungarts Hoftor warf. Braungart konstatierte, daß es gar nicht um antichristliche Affekte, sondern um Rache für die Gartenverschattung durch die nicht abgerissene Scheune ginge. Im folgenden Rechtsstreit hat nun das Amtsgericht Langen dem Ehepaar Müller, juristisch vertreten vom örtlichen Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Recht gegeben: Braungart hätte das Kreuz nicht ungefragt anbringen dürfen, selbst wenn dies auf seinem Grundstück passierte. In der Urteilsbegründung vermied die Richterin allerdings tunlichst das Wort „Kreuz“, sprach nur von einem „Holzelement“. Das erinnerte dann doch etwas an die DDR-„Jahresabschlußfigur“. Das gesamte Verfahren ist im Internet unter www.scheunenkreuz.de dokumentiert.  

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